Startchancen-Programm
Laufzeit: 01.08.2024 - 31.07.2034
Ziel des Startchancen-Programms von Bund und Ländern ist es, mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu schaffen.
Das Programm beinhaltet drei zentrale Programmsäulen:
- Investitionen in eine zeitgemäße und lernförderliche Lernumgebung
(hochwertige, klimagerechte und barrierefreie Infrastruktur und Ausstattung) - Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Spielräume für diejenigen eröffnen, die Schule vor Ort gestalten (Stärkung der Schulautonomie), z.B. zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Die Zahl der Schüler*innen, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen halbiert werden.
- Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams aus Sozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, pädagogischen Fachkräfte anderer Disziplinen mit dem Ziel der Beratung und Unterstützung von Schüler*innen, lernförderliche Elternarbeit, Entwicklung einer positiven Schulkultur und Stärkung von Betroffenen bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
Circa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen und damit rund zehn Prozent aller Schüler*innen in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm unterstützt. 60 Prozent aller Fördermittel werden dabei Grundschulen zur Verfügung gestellt, 40 Prozent weiterführenden und beruflichen Schulen.
Das Programm soll Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen, aber auch für neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bildungsverwaltung und Bildungspraxis sowie mit außerschulischen Akteuren und den Eltern geben. Die gewonnenen Erkenntnisse und der Transfer wirksamer Ansätze werden weit über die Startchancen-Schulen hinaus wirken.
Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel "Leistung macht stark" (LemaS) und "Schule macht stark" (SchuMaS) sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen. Der im Rahmen der zweiten Phase von SchuMaS (2026-2030) geplante Transfer der Ergebnisse findet im Rahmen des Startchancen-Programms statt. Die Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark" wird nach der ersten Phase (2021-2025) beendet und in das Startchancen-Programm überführt.
Das innovative Potenzial des Projekts liegt in der Stärkung von (insbesondere Grund-) Schulen mit sozial benachteiligter Schüler*innenschaft durch die längerfristige Bereitstellung umfangreicher finanzieller Fördermittel.
Schlagwörter
Benachteiligter Jugendlicher, Benachteiligtes Kind, Benachteiligung, Bildungserfolg, Chancengleichheit, Lernförderung, Schüler, Schule, Schulentwicklung, Schulsozialarbeit, Soziale Herkunft, Bildungsgerechtigkeit,