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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 16.04.2009:

Auf dem Weg zur inklusiven Schule

UN-Konvention stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Bild zum Artikel
Bildrechte: Manfred Wagner, Lehrer für Sonderpädagogik, und Magdalene Schmidt, Mathelehrerin, auf der Integrierten Gesamtschule Rodenkirchen

UN-Bildungsinspektor Vernor Muñoz bemängelte im März 2007, dass das deutsche Schulsystem die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen nicht gewährleistet. Zwar gebe es in Deutschland schon seit mehr als 30 Jahren Integrationsklassen, in denen nicht behinderte und behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, das Konzept der Integration habe aber nicht verhindern können, dass die meisten der Kinder mit Behinderungen gezwungen seien, Sonderschulen zu besuchen – auch gegen den Willen ihrer Eltern. Dies soll sich jetzt ändern. Nach zweijährigem Diskussionen und Auseinandersetzungen hat Deutschland im vergangenen Jahr die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Die Konvention fordert die Vertragspartner unter anderem auf, für „inclusive education“ Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass alle Kinder in allgemeinen Schulen in heterogenen Lerngruppen der Vielfalt der Begabung entsprechend unterrichtet werden. Im Gegensatz zu Integrationsklassen, in denen sich die Kinder mit Behinderungen dem Lehrkonzept der allgemein bildenden Schule anpassen müssen, geht Inklusion darüber hinaus davon aus, dass Strukturen und Didaktik von vorneherein auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind.

Unterschiedliche Integrationsentwicklung
Bisher war gemeinsamer Unterricht in Deutschland zwar prinzipiell möglich, aber nur dann, wenn die nötigen Mittel dafür vorhanden waren. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 hervor, in dem das Gericht bestätigt hat, dass die Länder im Rahmen ihrer Gemeinschaftsaufgaben abwägen müssen, wofür sie wie viel Geld ausgeben. Das hatte zur Folge, dass in Deutschland die Mehrzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf trotz Antrag der Eltern auf den Besuch einer Regelschule in Sonder- oder Förderschulen mit besonderem Schwerpunkt unterrichtet werden. Von knapp einer halben Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland mit Förderbedarf besuchen nur 15,7 Prozent eine Regelschule, alle anderen werden in Förderschulen unterrichtet. In fast allen Bundesländern sind deshalb Klagen von Eltern anhängig, die für ihr behindertes Kind einen Platz in einer regulären Schule einfordern. Bisher gibt es aber nur in Bremen einen Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht. Dort gehen 44,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelschulen. In Berlin und Schleswig-Holstein nimmt jeder dritte behinderte Schüler am normalen Unterricht teil. In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind es nur rund fünf Prozent.

Manifest „Inklusive Schule jetzt!“
Dabei sprechen sich mit Ausnahme des Verbandes der Sonderschullehrer längst alle Behindertenorganisationen für den gemeinsamen Unterricht aus. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ fordert in ihrem Manifest „Inklusive Schule jetzt!“ eine grundlegende Neuausrichtung der Bildungspolitik in Deutschland. Unterzeichnet wurde das Manifest von der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben, vom Deutschen Behindertenrat, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Integration und Inklusion, der Aktion Humane Schule, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und von Prof. Lothar Krappmann vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Ihrer Ansicht nach bedeutet die Ausgrenzung in Sonderschulen den Einstieg in lebenslange Sonderwege an den Rändern der Gesellschaft. Gleichzeitig werde allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in der Schule vorenthalten. „Sie können so nicht im Alltag lernen, respektvoll und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen. Das ist der Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Ausgrenzung und gibt für die demokratische Kultur in diesem Land Anlass zur Besorgnis. Es ist höchste Zeit für die inklusive Schule“, erklären die Unterzeichner des Manifests.

„Alle Kinder sollten faire Chancen haben“
Die über 40 Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention streben jetzt an, bis zu 90 Prozent der Kinder mit Behinderungen in Regelschulen zu unterrichten. In einigen europäischen Ländern wie Italien, Portugal, Spanien, Zypern, Malta, Großbritannien, Schweden, Norwegen und Litauen ist durch Schulgesetzreformen längst eine Quote bis zu über 90 Prozent erreicht. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Karin Evers-Meyer erwartet von der UN-Konvention nun einen echten Aufbruch auch für Deutschland. „Alle Kinder sollten faire Chancen haben, ihre Potenziale voll zu entfalten - egal ob mit oder ohne Behinderung“ fordert sie. Länder und Gemeinden sollen nach der Ratifizierung der UN-Konvention so rasch wie möglich dafür sorgen, die Schulen entsprechend auszustatten, sowohl räumlich als auch mit Personal. „Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, gehen sie in Beruf und Gesellschaft vorurteilsfrei miteinander um und ergänzen einander in der Arbeitswelt.“ Auch alle noch bestehenden Barrieren in Gebäuden, Bahnen, Bussen und Flugzeugen sollen beseitigt werden. Eine Arbeitsgruppe der Kultusministerien ist damit befasst, Begriffe zu klären und Vorschläge für eine Neufassung der seit 1994 in Deutschland geltenden Sonderschulempfehlung vorzulegen.

Sonderschulen sollen vereinzelt aufrecht erhalten werden
Dabei geht es nicht darum, die Sonderschulen völlig abzuschaffen. Eltern, die für ihre Kinder den Besuch einer Förderschule bevorzugen, sollen diese auch weiterhin wählen können. Aber wo immer es möglich ist, sollen Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen. Man erhofft sich dadurch auch eine Verbesserung der Leistungen der leistungsschwachen Kinder. Immerhin erreichen mehr als zwei Drittel der Sonderschüler den Hauptschulabschluss nicht. In Regelschulen sollen sie künftig mehr angespornt und gefordert werden. Um die bestmögliche individuelle Förderung zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass Sonderpädagogen gemeinsam mit den Fachlehrern unterrichten. „Wenn behinderte Kinder inklusiv – d.h. gemeinsam mit nicht behinderten Kindern – unterrichtet werden, sind die Bildungschancen deutlich größer, als wenn sie nur mit anderen behinderten Kindern zusammen sind. Von einem gemeinsamen Unterricht mit individueller Förderung profitieren am Ende alle Kinder“, so Karin Evers-Meyer.

Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule
Unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung“ zeichnet der „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule“ in diesem Jahr erstmalig Schulen aus, die behinderte und nicht behinderte Kinder vorbildlich zusammen unterrichten. Der Namensgeber des Preises, der Bochumer Professor Jakob Muth (1927 bis 1993), hatte sich sehr für eine gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen eingesetzt.
Die ersten drei Preise sind mit 3000 Euro dotiert und werden am 31. August 2009 feierlich verliehen. Projektträger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission.

Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 16.04.2009
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