Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Erschienen am 18.04.2005:
Die Schule muss im umfassenden Sinne integrationsfähig werden
Teilhabe ist oberstes Ziel der Behindertenpolitik
Bildung PLUS: Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert die "gemeinsame Erziehung und Bildung für alle im vorschulischen, schulischen und beruflichen Bereich". Wie schätzen Sie die gegenwärtige Situation ein?
Hausmanns: Für ein gemeinsames Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen ist die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche von Gesetzgebung, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft notwendig: Kinder- und Jugendhilfe, hier setzt der Bund den Rahmen, die Länder gestalten aus, die Kommunen führen durch. Schule, das ureigene Feld der Länder mit wenig Bundeskompetenz. Sozialhilfe, wieder Bundessache mit Länder- bzw. kommunaler Ausführung.
Alle Bereiche stehen seit langem einerseits unter einem enormen Kosten-, andererseits unter Reformdruck. So hat es in den letzten Jahren im Bereich der Sozialgesetzgebung mit dem SGB IX einen Paradigmenwechsel gegeben: Weg von der bevormundenden Fürsorge für eine als behindert definierte Person hin zu dem Recht eines Menschen mit Beeinträchtigung auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Das begrüßen wir sehr.
In der Praxis gilt es jetzt, diese neuen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Beispiel sollen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut werden. Die Realität in den Kindertagesstätten sieht oft noch anders aus, aber die Zahlen entwickeln sich immerhin in Richtung gemeinsame Betreuung.
Kommunale Jugendförderung dagegen öffnet ihre Angebote - Freizeiten, Jugendclubs, Jugendbildung etc. - nur zögerlich für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Der Bereich Schule stellt sich noch komplexer dar. Fachlich ist die Diskussion zugunsten des Gemeinsamen Unterrichts entschieden. Politisch haben Kultusministerkonferenz und Länderschulgesetze den Weg für die gemeinsame Beschulung ein Stück geöffnet. Praktisch kommen noch lange nicht alle Kinder mit Beeinträchtigungen, deren Eltern das wünschen, in den Genuss des Gemeinsamen Unterrichts.
Es gab 1997 ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Mädchens aus Niedersachsen. Das Urteil qualifiziert die Einweisung eines Kindes in eine Sonderschule gegen den Willen des Kindes und der Erziehungsberechtigten als Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Dieser sei nur gerechtfertigt, wenn "eine hinlängliche Kompensation" gewährt werde. Es ist zu fragen, wie denn eine Sonderschule die Tatsache zu kompensieren gedenkt, dass ein Kind aus seinen sozialen Zusammenhängen entfernt wird, um es zu fördern. Schließlich gilt inzwischen Teilhabe als oberstes Ziel der Behindertenpolitik. Es ist auch zu fragen, wie eine Förderung aussehen kann, wenn in einer Klasse z. B. kein Kind richtig laufen oder sprechen kann. Da fehlt die "Normalität" einerseits als Ansporn und Herausforderung, andererseits als Möglichkeit sich abzugrenzen, das eigene Anderssein zu erleben und zu verarbeiten. Das Gericht stellt weiter klar, dass alle Bundesländer Angebote integrativer Beschulung vorhalten müssen, und dass im Einzelfall begründet werden muss, warum eine gewünschte gemeinsame Beschulung nicht stattfindet. Andernfalls sei der Art 3,3 Grundgesetz - "Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden" - verletzt. Allerdings lägen Art und Umfang des Angebots im Ermessen des Bundeslandes, um nicht in Länderhaushalte einzugreifen. Dahinter steckt die Annahme, dass integrative Beschulung teurer sei als aussondernde. Das darf inzwischen aufgrund wissenschaftlicher Studien zum Kostenvergleich bezweifelt werden - zumindest, wenn man alle Kosten in Betracht zieht, nicht nur die, die als Personalkosten beim Kultusministerium anfallen. Es wäre interessant zu erfahren, wie das Bundesverfassungsgericht heute über diese Fragen denkt. Gerade dieser "Haushaltsvorbehalt" - also die Möglichkeit, einen Etat für Gemeinsamen Unterricht zu definieren und damit die Zahl der möglichen Maßnahmen zu beschränken - hat in den letzten Jahren fatale Folgen gehabt. Unter dem Druck, die Mittel rationell einzusetzen, wurden Bedingungen geschaffen, die Kinder mit geistigen oder Mehrfachbehinderungen bis auf wenige Ausnahmen faktisch vom Gemeinsamen Unterricht ausschließen. Auch das kann nicht im Sinne des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes sein.
Bildung PLUS: Das gemeinsame Lernen und Leben aller Kinder wird ja meist unter dem Blickwinkel gesehen, wie damit den Kindern mit Beeinträchtigungen geholfen werden kann. Wie wirkt sich dies aber auf die Kinder ohne Behinderungen aus?
Hausmanns: Die Bewegung für die Integration von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen, wie sie in den 80er Jahren entstanden ist, ging durchaus nicht nur von Eltern behinderter Kinder aus. Viele haben damals erkannt, dass vom Gemeinsamen Unterricht wichtige Reformimpulse ausgehen würden, die allen Kindern zugute kommen. Soziales Lernen, ein binnendifferenzierter, individualisierter Unterricht, Zeit und Raum für Entwicklung, das sind Dinge, die sich viele Eltern für ihre Kinder wünschen. So wurden die ersten Integrationsklassen - damals noch als Schulversuche - von Eltern von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam durchgefochten. Meist hatten die Kinder vorher schon die gleiche Kindertagesstätte besucht. Inzwischen belegt eine umfangreiche wissenschaftliche Literatur zum Thema, dass Kinder in Integrationsklassen kognitiv mindestens genauso viel leisten wie Kinder in getrennten Klassen, aber wesentlich bessere soziale Kompetenzen entwickeln.
Bildung PLUS: Welche positiven Effekte bringt das gemeinsame Lernen den Kindern? Akzeptieren sie diese Form des Lernens?
Hausmanns: Unsere Erfahrung ist - und sie deckt sich mit dem, was wissenschaftlich dokumentiert worden ist - dass Kinder wesentlich weniger "Probleme" mit der gemeinsamen Situation haben, als wir Erwachsenen mutmaßen. Sie gehen im Grundschulalter mit großer Selbstverständlichkeit miteinander um. Das beinhaltet ein Interesse an Verschiedenartigkeit, ein Gefühl für Normalität und die unterschiedlichen Spielarten davon, die der jeweiligen Person und ihren Vorstellungen entsprechen. Diese Haltung muss gepflegt werden, denn sie ist die Grundlage, um die Vielfalt der Gesellschaft als Bereicherung zu erkennen und demokratisch damit umgehen zu lernen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, sich mit Respekt abzugrenzen ohne auszugrenzen. Das ist besonders während der Pubertät ein wichtiges Thema.
Bildung PLUS: Welche Rolle spielen die Eltern und wie sieht es bei ihnen mit der Akzeptanz aus?
Hausmanns: Engagierte Eltern waren und sind - das darf ich mit aller gebotenen Unbescheidenheit sagen - der entscheidende Motor dieser Entwicklung. Seit 20 Jahren wird in den Bundesländern in diese Richtung gearbeitet. Der Antrieb dabei ist ein doppelter: Einerseits die Notwendigkeit einer Schulreform, andererseits die eher bürgerrechtliche Frage, mit welchem Recht eigentlich einem Menschen Teilhabe und Normalität verweigert werden können. Beides kommt in dem Zitat von Prof. Wocken, einem Integrationsforscher, zum Ausdruck, das so etwas wie der Leitspruch unserer Bewegung ist: "Integration ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden könnte; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung, die uns alle angeht." Immer noch ist dazu viel Überzeugungsarbeit zu leisten auf allen politischen Ebenen, in den Schulen, mit anderen Eltern und Lehrern. Viele Fragen begegnen uns dabei immer wieder: Lernen die Kinder denn da auch genug? Werden die Kinder mit Behinderung nicht gehänselt? Wie soll das denn funktionieren? Können wir das, obwohl wir dafür nicht ausgebildet sind? Diese Fragen können und müssen wir beantworten. Sehr hilfreich dabei ist, dass es inzwischen Schulen, Eltern und nicht zuletzt ehemalige Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gibt, die über jahrelange Erfahrung mit Gemeinsamem Unterricht verfügen.
Bildung PLUS: Welche Voraussetzungen müssen in den Schulen geschaffen werden, damit gemeinsames Lernen möglich ist?
Hausmanns: Die entscheidende Voraussetzung muss in den Köpfen gegeben sein. Es ist, als wenn ein Schalter umgelegt werden müsste: Worin besteht die Hauptaufgabe von Schule? Geht es darum, Kinder möglichst effektiv in Kategorien einzuordnen, um ihnen dann entsprechende gesellschaftliche Chancen zu gewähren oder zu verweigern oder geht es darum, Begabungen, Ressourcen zu entdecken und zu entwickeln, wann, wo und wie immer sie sich zeigen? Geht es um eine Art Ranking, das Herstellen einer Hierarchie, oder geht es darum, die individuell beste Leistung herauszufordern, zu ermöglichen und zu würdigen? Geht es darum zu lernen, wie man Ellenbogen einsetzt, oder geht es um Selbstkompetenz und Auseinandersetzungsfähigkeit, geht es darum, die vielfach erschütterte Fiktion von der homogenen Lerngruppe aufrecht zu erhalten, oder akzeptieren und pflegen wir Heterogenität? Wenn diese Entscheidungen gefallen sind , kann man feststellen, dass sämtliche nötigen Instrumente, Methoden und Settings lange bekannt sind. Ich nenne nur Binnendifferenzierung, Handlungsorientierung, Projektlernen, Methodenlernen, Offener Unterricht, die Liste ist fortsetzbar. Was gefragt ist, ist kein Zauberwerk.
Bildung PLUS: Wenn die Zahl der Schulen zunimmt, in denen integrativer Unterricht angeboten wird, kann dann die Zahl der Sonderschulen zurückgefahren werden?
Hausmanns: Zunächst ist seit Jahren ein stetes Anwachsen der Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu beobachten (Anstieg bundesweit von 382.330 in 1994 auf 495.244 in 2002, Tendenz weiter steigend und das bei zurückgehenden Schülerzahlen). Das spiegelt die immer höhere Selektivität unseres Schulsystems wider. Die meisten dieser Kinder haben den Förderbedarf im Bereich des Lernens, eine Kategorie, die in anderen Ländern überhaupt nicht existiert. Zudem befinden sich in dieser Gruppe überproportional viele Kinder mit nicht deutscher Muttersprache und/oder Armutshintergrund. Das heißt, hier findet auch eine soziale Auslese statt. Dasselbe trifft übrigens auch auf "schwache" Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen zu, wie in der PISA-Studie unzweideutig dokumentiert und als erheblicher Mangel unseres Bildungssystems verzeichnet wurde. Wenn hier Abhilfe geschaffen werden soll, dann muss zunächst die allgemeine Schule im umfassenden Sinne integrationsfähig gestaltet werden. Das ist eine Frage der materiellen und personellen Ausstattung, aber auch die Frage eines inklusiven, demokratischen Leitbildes und fachlicher Konzepte, sowie ihrer konsequenten und verlässlichen Umsetzung und Qualitätssicherung. Es ist wichtig, sonderpädagogische und allgemeinpädagogische Kompetenzen zu verknüpfen. Die Erfahrungen mit Gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung können hier wegweisend sein. Schließlich gibt es kein Schulreformvorhaben, das besser dokumentiert und intensiver beforscht worden wäre als dieses.
Bildung PLUS: Gibt es Beispiele in anderen Ländern und wenn ja, welche Erfahrungen sind auf Deutschland übertragbar?
Hausmanns: Die Bildungssysteme anderer Länder haben eine andere Geschichte. Kein anderes Land hat ein ähnlich differenziertes Sonderschulwesen wie wir. Auch die Kompetenzzersplitterung auf 16 Bundesländer mit sehr schwacher Bundeskompetenz ist etwas spezifisch Deutsches. Ich sah neulich eine Karikatur, die einen Kongress zum Thema Bildung und Globalisierung darstellte. Die Teilnehmer schauten befremdet auf den deutschen Stuhl, auf dem sich 16 Kultusminister und eine Bundesbildungsministerin drängelten. In anderen europäischen und außereuropäischen Ländern gab es klare Richtungsentscheidungen etwa für gemeinsame Beschulung aller Kinder bis zum 8. oder 10. Schuljahr. Bei uns herrscht teilweise jahrzehntelanges Hin und Her, das Kräfte zehrt und nicht voranbringt. Es gibt sicher vieles, was im Detail zu prüfen wäre. Mir stehen vor allem zwei einfache Sätze aus Finnland vor Augen: Kein Kind wird zurückgelassen. Kein Kind wird beschämt. Es wäre gut, wenn das auf unsere Verhältnisse übertragbar wäre.
Bildung PLUS: Was erwarten Sie von der Politik, damit Ihre Forderung nach integrativem Unterricht besser umgesetzt werden kann?
Hausmanns: Wir fordern, dass endlich grundlegende Reformen im Bildungswesen in Angriff genommen werden. Die Zeichen, dass sie überfällig sind, sind überdeutlich. Wir erwarten, dass Schulen lernen und in den Stand gesetzt werden, mit der tatsächlichen Vielfalt dieser Gesellschaft umzugehen - Vielfalt der Begabungen, Vielfalt der Lernvoraussetzungen, Vielfalt der sozialen, ethnischen und religiösen Hintergründe. Wir bewältigen diese Herausforderung als Gesellschaft nicht, indem wir sie wegdefinieren und uns und unseren Kindern die Auseinandersetzung damit "ersparen". Wir erwarten, dass der Behinderungsbegriff des SGB IX Eingang in die Schuldebatte findet, dass Inklusion und Teilhabe zum Maßstab werden. Wir erwarten, dass realistisch, das heißt über alle beteiligten Etats hinweg, die Kosten für einen Platz in der Sonderschule bzw. in der allgemeinen Schule verglichen werden, bevor behauptet wird, Integration sei zu teuer. Und wir erwarten, dass die Qualitätsdebatte vor den Sonderschulen nicht Halt macht.
Sibylle Hausmanns, seit 20 Jahren auf verschiedenen Ebenen mit Fragen des gemeinsamen Lebens und Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen befasst: als bildungspolitisch engagierte Mutter, als Beraterin und Mitarbeiterin eines familienentlastenden Dienstes, im Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen Hessen und inzwischen als Leiterin der Beratungs- Informations- und Koordinationsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen in Frankfurt a. M.
Autor(in): Ursula Münch
Kontakt zur Redaktion
Datum: 18.04.2005
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Links zum Thema
- Bundesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen"
- Gesetzeslage zur schulischen Integration in den verschiedenen Bundesländern
- Deutscher Bildungsserver: Integration
- Deutscher Bildungsserver: Pädagogik und Didaktik integrativer bzw. inklusiver Bildungsprozesse / Ewald Feyerer
- Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland / KMK
- Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse / UNESCO
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