Kindergarten / Kita eröffnen: Betriebserlaubnis in den Bundesländern
Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder der Veränderung eines bestehenden Betreuungsprofils müssen im Vorfeld gesetzliche Grundlagen beachtet werden – insbesondere das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie landesspezifische Gesetze und Verordnungen. Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung ist § 45 SGB VIII maßgeblich. Die (Landes)jugendämter sind Kontaktstellen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und beraten bei Planung, erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie der Betriebsführung einer Einrichtung.
Die folgende Zusammenstellung soll Ihnen die Planungen erleichtern.
Kontakte/ Beratung allgemein
Anschriftenverzeichnis der Landesjugendämter
Dieses Verzeichnis wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter herausgegeben und aktualisiert. Es enthält Adressen, AnsprechpartnerInnen und Internetadressen der einzelnen Landesjugendämter.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.
Der bundesweite Zusammenschluss von Elterninitiativen, die Kinderbetreuung selbst organisieren, hat die Funktion der Interessenvertretung und des Sprachrohrs der Kontaktstellen und Initiativen. Mitglieder sind 27 Kontakt- und Beratungsstellen, die Eltern bei der Gründung von Elterninitiativen vor Ort unterstützen und begleiten. Bundesweit betreut die BAGE mehr als 7.500 Elterninitiativen.
Länderspezifische Informationen
Baden-Württemberg
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg: Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
Der Internet-Auftritt des KVJS hält alle wichtigen Unterlagen bereit: Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO), Ausführungshinweise zur KiTaVO, Antragsvordrucke, Berechnungshilfe zum Personalbedarf. Weitere Informationen, z.B. zu Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis und zum Bau von Kitas, ergänzen das Angebot.
Bayern
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Bayern
Träger von Kindertageseinrichtungen bedürfen nach § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis, wenn in ihrer Einrichtung Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tags betreut werden. Dieser Tatbestand ist im BayKiBiG noch erweitert, z. B. auf Waldkindergärten, die über keinen Gebäudebezug verfügen und die kindbezogene Fördermittel in Anspruch nehmen [...]
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Berlin
Kindertagesstättenaufsicht - Fachinformationen für Berlin
Die Seite der Berliner Senatsverwaltung informiert über folgende Themenbereiche und hält zahlreiche Dokumente dazu vor: Fachkräfte und Nichtfachkräfte in Kindertageseinrichtungen; Betrieb von Kindertageseinrichtungen; Neugründung einer Kindertageseinrichtung.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
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Brandenburg
Brandenburg: Informationen zum Verfahren der Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) informiert zur Betriebserlaubniserteilung von Kitas über Grundlagen, mit Merkblättern, Hinweisen und Vordrucken und zu zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Bremen
Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen - RiBTK
Die Richtlinien sind untergliedert in: Abschnitt I - Grundlagen für die Erlaubnis und den Betrieb von Tageseinrichtungen; Abschnitt II - Allgemeine Anforderungen an Tageseinrichtungen; Abschnitt III - Tageseinrichtungsarten und ihre Mindeststandards; Abschnitt IV - Betriebserlaubnisse; Abschnitt V - Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Hamburg
Hinweise zur Gründung einer Kindertageseinrichtung in Hamburg
Die Seite bietet Infos für Neugründer und Interessierte in Hamburg: Materialien zur Gründung einer Kita; Allgemeine Informationen zum Kita-Gutschein-System für Neugründer und Interessierte; Hinweise zu Ansprechpartnern.
Dokument von: Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration
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Gründung einer Kindertagesstätte - Handelskammer Hamburg
Es werden die Kontaktstellen zum Antrag einer Betriebserlaubnis in Hamburg genannt, Möglichkeiten der finanziellen Förderung und Beratungsadressen vorgestellt.
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Hessen
Betrieberlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Hessen
Die Seite informiert über Zuständigkeit und Verfahrensablauf für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen in Hessen und verlinkt zu weiteren Informationen zu den gesetzlich festgeschriebenen Rahmenbedingungen in Hessen.
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Mecklenburg-Vorpommern
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Der KSV M-V berät die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bei der Planung, Anregung und Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen. Er ist u.a. zuständig für die Durchführung der Betriebserlaubnisverfahren und die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen gem. § 45 SGB VIII, soweit diese von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe selbst getragen werden, [...]
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Niedersachsen
Beantragung der Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen
Zugang zum webbasierten Verfahren Niedersachsens zur Beantragung und Änderung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, zur Beantragung und Bewilligung der Finanzhilfe nach den Vorschriften des NKiTaG und zur Erfüllung der Meldepflichten nach § 47 SGB VIII. Das dazu erforderliche Passwort für den Login ist über den Fachdienst beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung [...]
Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium
Nordrhein-Westfalen
Betrieb einer Kindertageseinrichtung/ Betriebserlaubnis (Landschaftsverband Rheinland)
Auf dieser und den dazugehörigen Unterseiten informiert der Landschaftsverband Rheinland zur Planung und zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung, zum Antragsverfahren Betriebserlaubnis, zum laufenden Betrieb (Aufsichtspflicht etc.).
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen (Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL)
Die Seite informiert zur Betriebserlaubnis von Kitas und Spielgruppen in NRW sowie rund um die Gründung von Kindertageseinrichtungen. Sie hält u.a. Formulare zum Antragsverfahren zum Download bereit.
Rheinland-Pfalz
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz
Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz ist im Rahmen seines Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Kindertagesstättengesetz und die Landesausführungsverordnung vorgegebenen [...]
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Saarland
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen im Saarland
Das Ministerium für Bildung und Kultur als Träger der überörtlichen Jugendhilfe führt die Aufsicht über die saarländischen Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Er berät die Träger dieser Einrichtungen bei der Planung, beim erforderlichen Genehmigungsverfahren und der Betriebsführung und erteilt die Betriebserlaubnis.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
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Sachsen
Betriebserlaubnisverfahren für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Sachsen
Auf dieser Seite werden Informationen gegeben zum Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen. Es stehen Formulare zum Download zur Verfügung.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Sachsen-Anhalt
Aufsicht und Betriebserlaubnisverfahren von Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
Nach dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009 sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) in Sachsen-Anhalt ab 01.01.2010 zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen und für die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen. Die Seite verweist auf Rechtsgrundlagen, Handlungsleitlinien und Arbeitshilfen.
Schleswig-Holstein
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie den Antrag auf Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen gem. KiTaG in Schleswig-Holstein.
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Thüringen
Betriebserlaubnis und Meldepflicht für Kindergärten in Thüringen
Auf dieser Seite finden sich wichtige Informationen und Formulare rund um die Betriebserlaubnis und Meldepflicht für Kindergärten und Einrichtungen frühkindlicher Bildung in Thüringen.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fachbeiträge
Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII
Der Artikel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen, inklusive Fragen zu Personal, Führungszeugnis etc.
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Hintergrundinformationen zum Thema Waldkindergärten
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. informiert über die Entstehung, pädagogische Grundidee, einen Tag im Waldkindergarten, über Gründung eines Waldkindergartens und versicherungsrechtliche Fragen.
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Leitfaden für die Entstehung eines zweisprachigen (bilingualen) Kindergartens
Der Leitfaden gibt Hilfestellungen in Bezug auf das pädagogische Konzept, die Kooperation mit Schule und anderen Partnern, zu Qualifikationsanforderungen an das Personal, zu muttersprachlichen Fachkräften, Sprachassistenten. Adressen und Informationsmaterial.