Aufsicht und Betriebserlaubnisverfahren von Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
Nach dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009 sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) in Sachsen-Anhalt ab 01.01.2010 zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen und für die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen.
Die Seite verweist auf Rechtsgrundlagen, Handlungsleitlinien und Arbeitshilfen.
Dokument von: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Gründung, Kindertagesstätte, Rechtsgrundlage, Aufsicht, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ |
Zuletzt geändert am | 15.02.2017 |