Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
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Der KSV M-V berät die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe bei der Planung, Anregung und Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen. Er ist u.a. zuständig für die Durchführung der Betriebserlaubnisverfahren und die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen gem. § 45 SGB VIII, soweit diese von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe selbst getragen werden, sowie die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen nach §§ 45 bis 48 SGB VIII.
Dokument von: Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Gründung, Kindertagesstätte, Beratung, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
http://www.ksv-mv.de/ |
Zuletzt geändert am | 20.07.2016 |