Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen im Saarland
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Das saarländische Landesjugendamt führt die Aufsicht über die saarländischen Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Es berät die Träger dieser Einrichtungen bei der Planung und Betriebsführung und erteilt die Betriebserlaubnis.
Dokument von: Landesjugendamt Saarland
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Saarland, Aufsicht, Beratung, Gründung, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Landesjugendamt, Rechtsgrundlage, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.saarland.de/ |
Zuletzt geändert am | 17.03.2021 |