Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz
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Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz ist im Rahmen seines Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Kindertagesstättengesetz und die Landesausführungsverordnung vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben des Referates werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.
Auf der Seite stehen verschiedene Antragsformulare sowie Arbeitshilfen und Materialien zum Download zur Verfügung.
Dokument von: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Gründung, Kindertagesstätte, Antragstellung, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | kita-mz@lsjv.rlp.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://lsjv.rlp.de/de/ |
Zuletzt geändert am | 22.07.2016 |