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Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen

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Die Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bieten privaten, öffentlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen verbindliche Kriterien, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten.

Die Empfehlungen der Kommission benennen u.a. die Voraussetzungen, damit das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden kann. Dazu gehört an erster Stelle eine aufgeschlossene Haltung gegenüber den Rechten der Betroffenen und den Pflichten der Institution. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, dass der Aufarbeitungsprozess von einem unabhängigen Aufarbeitungsteam geleitet wird. Eine öffentliche Bekanntmachung, Möglichkeiten für eine Beteiligung von Betroffenen an dem Prozess, Transparenz, Hilfs- und Begleitangebote und die Vernetzung von Betroffenen sind ebenfalls wichtige Bedingungen für eine gelingende Aufarbeitung.

Des Weiteren gehen die Empfehlungen auf Rechtsfragen ein, auf die verschiedenen Beteiligten im Aufarbeitungsprozess, auf Fragen der Finanzierung, auf Methoden und Formate der Aufarbeitung, auf die Gestaltung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auf Formate der Anerkennung und nicht zuletzt darauf, wie Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden können.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Empfehlung, Kind, Kindesmissbrauch, Pädagogische Einrichtung, Prävention, Recht, Sexuelle Gewalt, Sexueller Missbrauch, Aufarbeitung,

Bildungsbereich kein spezifischer
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Erstellt am 01.12.2019
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.aufarbeitungskommission.de/‌
Zuletzt geändert am 27.11.2020

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