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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 18.06.2020:

„Zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler.“

Mit dem DigitalPakt Schule soll die digitale Infrastruktur auf einen modernen Stand gebracht werden
Das Bild zum Artikel
Bildrechte: DigitalPakt Schule

Die Schulen haben wegen der Corona-Pandemie ihren normalen Betrieb noch nicht wieder aufnehmen können, und die Schülerinnen und Schüler lernen auf nicht absehbare Zeit überwiegend im Home-Schooling. Der Koalitionsausschuss hat deshalb im Mai 2020 beschlossen, 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu unterstützen und Schulen eine Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrmaterial zu ermöglichen.


Aufgrund der Corona-Pandemie spielt sich der Unterricht derzeit noch überwiegend digital ab. Seitdem Mitte März 2020 die Schulen geschlossen wurden, versorgen Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler über eine Cloud oder per E-Mail mit Aufgaben, die sie im Home-Schooling bearbeiten; die Kommunikation erfolgt in Videokonferenzen oder im Chat, nur langsam wird der Präsenzunterricht wieder hochgefahren. Eine gute technische Infrastruktur für Schulen und Schülerschaft ist dafür unerlässlich. Deshalb hat der Koalitionsausschuss beschlossen, 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten zu unterstützen und Schulen eine Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrmaterial zu ermöglichen. Der DigitalPakt Schule wird dafür um eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für ein „Sofortprogramm“ ergänzt.

Der DigitalPakt Schule

Die Digitalisierung gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung, digitale Kompetenzen werden für jeden Einzelnen immer wichtiger, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. In den Schulen können digitale Medien das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen. Über Online-Plattformen können Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus gemeinsam an schulischen Aufgaben arbeiten und sich austauschen, Lehrkräfte können Aufgaben individuell zuweisen, und digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten und den analogen Unterricht gut ergänzen. Das wird in der Corona-Krise umso sichtbarer.

Mit dem DigitalPakt Schule, der im Mai 2019 in Kraft trat, unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Gemeinsam wollen Bund und Länder einen flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur bis zum Jahr 2025 erreichen. Der Bund stellt dafür insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung, die Schulträger in den Ländern tragen zusätzlich über 550 Millionen Euro bei. Schulen als Ort, an dem digitale Kompetenzen vermittelt werden, sollen auf schnelles Internet zurückgreifen können und über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung innerhalb der Schulen bis zum Klassenzimmer - wobei hier noch die Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte hinzukommen -, die WLAN-Ausleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Auch digitale Bildungsinfrastrukturen wie Schul-Clouds werden gefördert, die die pädagogische Arbeit und Kommunikation mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte vereinfachen und verbessern können.

Pädagogisches Konzept ist Voraussetzung für Fördergelder

Der DigitalPakt Schule richtet sich an alle Schulformen in der allgemeinen und beruflichen Bildung unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Schule. Die Schulträger koordinieren die Bedarfe ihrer Schulen und beantragen die Fördermittel bei den von den einzelnen Ländern benannten Stellen. Alle Antragsteller müssen über Konzepte zur Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung verfügen. Da sich der DigitalPakt als Infrastrukturprogramm versteht und nicht als Förderprogramm für Endgeräte, darf der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, 20 Prozent aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten.

Eine gute technische Ausstattung ohne die entsprechenden pädagogischen Konzepte bleibt aber wirkungslos. Deshalb soll der Ausbau der digitalen Bildungsinfrastrukturen Hand in Hand mit der Entwicklung pädagogischer Konzepte sowie der gezielten Qualifizierung von Lehrkräften gehen. Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist daher die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also z. B. eines Medienentwicklungsplans) sowie eine schulbezogene bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für alle Lehrkräfte.

Das DigitalPakt Schule-Sofortprogramm
Der Bedarf an leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und an digitalen Bildungsinhalten wurde in Folge der Corona-Pandemie in diesem Jahr sehr schnell und sehr konkret deutlich. Die Schülerinnen und Schüler werden auch in naher Zukunft einen Großteil des Lernpensums von zuhause erledigen, wofür sie einen Laptop oder ein ähnliches Gerät brauchen. Doch nicht alle Eltern sind in der Lage, ihren Kindern ein solches Gerät zu kaufen. Damit die Corona-Krise keine Bildungskrise wird, hat der Koalitionsausschuss deshalb im Mai 2020 beschlossen, den DigitalPakt Schule um ein „Sofortprogramm“ zu ergänzen und 500 Millionen Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten auszustatten. „Solange die Abstandsregelungen gelten, kann Schule nicht so stattfinden, wie wir es alle gewohnt sind und wie wir es uns wieder wünschen. In der Zeit der schrittweisen Schulöffnung, in der sich Präsenzunterricht und Heimarbeit abwechseln, arbeiten die Schulen weiter digital. Wir müssen dabei dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst die gleichen Rahmenbedingungen haben. Denn zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist es ein konsequenter Schritt, dass wir Schülerinnen und Schülern, die es benötigen, jetzt digitale Endgeräte zur Verfügung stellen können“, erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig. Die Geräte werden von den Schulen und Schulträgern an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen.

Auch Inhalte werden gefördert

Mit dem Sofortprogramm sollen die Schulen auch bei der Erstellung von Online-Lerninhalten unterstützt werden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Home-Schoolings neben Investitionen in die Infrastruktur auch digitale Bildungsinhalte beantragt und gefördert werden. Schulen können eine Förderung der Ausstattung für Online-Lerninhalte beantragen, die Hard- und Software - wie etwa Aufnahmetechnik und zur Bearbeitung nötige Softwarepakete - umfasst, aber auch Schulungen. Diese Regelung ist bis zum Jahresende 2020 befristet. Der Content selbst ist nur dann förderfähig, wenn dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft, also auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landesinfrastrukturen; ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule im Umfang von 100 Mio. Euro den Ländern zugewiesen. Die Bundesmittel im neuen „Sofortprogramm“ werden wie im DigitalPakt Schule vereinbart, nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt und durch einen Eigenanteil der Länder in Höhe von zehn Prozent ergänzt.




Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 18.06.2020
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