Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in Hessen für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums
Es wird definiert, auf welche Weise eine ausreichende berufliche Tätigkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Des Weiteren bietet der Text Hinweise und Anregungen zur Umsetzung des Praktikums.
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hessen, Empfehlung, Fachhochschulreife, Praktikum, Rechtsgrundlage, Umsetzung,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Schulrecht |
Zuletzt geändert am | 12.10.2021 |