Inklusion in NRW
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In mehreren Rubriken informiert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über rechtliche Rahmenbedingungen, wesentliche Fragen und zur landesspezifischen Umsetzung der ´´inklusiven Schule´´ im Bildungssystem.
Das Grundkonzept lautet: Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen können.
[Zusammenfassung: Angaben von der/m AutorIn der Webseite ergänzt durch die Redaktion des Bildungsservers]
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
- Schule Schulwesen allgemein Schulpolitik, Schulverwaltung
- Schule Schulwesen allgemein Schulsystem, Organisation
- Schule Schulwesen allgemein Schulrecht
- Behindertenpädagogik Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
Schlagwörter
INKLUSION, BILDUNG, SCHULSYSTEM, INTEGRATIVE SCHULE, SCHULPOLITIK, SCHULE, INTEGRATIONSPOLITIK, INTEGRATIONSSCHULE, BEHINDERUNG, FOERDERUNG, NORDRHEIN-WESTFALEN, INFORMATION, ELTERN, SCHUELER, SCHUELERIN, UNTERRICHT,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@msw.nrw.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw.de/ |
Zuletzt geändert am | 30.12.2013 |