Die UN-Behindertenrechtskonvention
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Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Die Homepage vereint Informationen zur Entstehungsgeschichte und auch zur Bedeutung der Konvention. In Deutschland ist die UN-BRK seit 2009 in Kraft. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Behinderter, Behinderung, Recht, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Gesetzesentwurf,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen; presse@behindertenbeauftragter.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.behindertenbeauftragter.de |
Zuletzt geändert am | 10.12.2021 |