Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
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Für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringen. (Stand: April 2018)
Die Seite informiert über Einschulung, Anmeldung und schulärztliche Untersuchung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verweist außerdem auf wichtige Tipps zur Einschulung.
Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Schularzt, Schuleingangsuntersuchung, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | S.Kagel@bm.mv-regierung.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bildung-mv.de/ |
Zuletzt geändert am | 27.04.2018 |