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Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008

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Staatsvertrag der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008. Die Länder kommen überein, im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zu schaffen. Die Stiftung trägt die Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung. Sie hat die Aufgabe, das zentrale Vergabeverfahren durchzuführen und soll voraussichtlich die Nachfolge der derzeit tätigen Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen antreten.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hochschulpolitik, Hochschulzulassung, Stiftung, Staatsvertrag,

Bildungsbereich Hochschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Innenministerium Nordrhein-Westfalen; redaktion@im.nrw.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Gehört zu URL https://‌recht.nrw.de
Technische Anforderungen Adobe Acrobat Reader erforderlich
Zuletzt geändert am 16.02.2010

Thematischer Kontext

  1. Grundlagen der Hochschulzulassung

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