Gutachten zum Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und seiner Vereinbarkeit mit dem deutschen Schulrecht
Ein Schwerpunkt der Arbeit der GEW ist das Recht auf Bildung in seiner nationalen und internationalen Dimension. Seit dem Besuch des Sonderberichterstatters Munoz im Frühjahr 2006 hat die GEW die Diskussion um Bildung als Menschenrecht forciert, auch um der zunehmenden Ökonomisierung der Bildung etwas entgegen zu setzen. Nunmehr liegt ein erstes rechtswissenschaftliches Gutachten vor, das die Bedeutung internationaler Abkommen für die nationale Bildungspolitik beleuchtet. Es befasst sich mit der von der Bundesregierung zwar gezeichneten aber bisher vom Bundestag noch nicht ratifizierten Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK). Das Gutachten untersucht im Hinblick auf jedes einzelne Bundesland, inwieweit die schulrechtlichen Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ins Schulsystem vorhanden sind und welchen Restriktionen sie durch die Rechtssprechung unterliegen.
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Ausbildung, Studium, Beruf und Behinderung
- Behindertenpädagogik Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung
Schlagwörter
Deutschland, Gutachten, Bildungsrecht, Behinderter, Völkerrecht, Schulrecht, Bundesrecht, Landesrecht, Umsetzung, Nationales Recht, Vereinbarkeit, Behindertenrechtskonvention,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Poscher, Ralf; Langer, Thomas; Rux, Johannes; Max-Traeger-Stiftung |
Erstellt am | 01.08.2008 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gew.de/ |
Zuletzt geändert am | 07.09.2017 |