Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium, welches erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen einen besonderen Stellenwert zuweist. Der Studienumfang beträgt mindestens 210 Leistungspunkte gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).
Das Studium umfasst die folgenden Teile:
1. Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften sowie Fachdidaktiken und Schulpraktika, die nach Möglichkeit bereits in den ersten Studiensemestern beginnen sollen.
2. Studium eines Wahl- oder Schwerpunktfaches sowie das Studium der Didaktik der Grundschule bzw. Primarstufe. Alternativ kann für das Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe ein Studium von Lernbereichen oder eines oder mehrerer Fächer bei angemessener Verknüpfung mit fachdidaktischen Fragestellungen absolviert werden. Wahlmöglichkeiten und Schwerpunktsetzungen sind je nach Land unterschiedlich geregelt. Das fachwissenschaftliche Studium konzentriert sich neben einem orientierenden Überblick auf bestimmte Teilgebiete des Fachs. In allen Ländern können im Rahmen des Studiums Fächer bzw. Lernbereiche gewählt werden: Deutsch, Mathematik; Kunst, Musik, Sport; Sachunterricht.Die Länder können weitere Fächer, insbesondere Fremdsprachen, zulassen. Die Fächer Deutsch und Mathematik sowie der Bereich der musischen Fächer besitzen dabei in manchen Ländern eine Sonderstellung, die sich in (Mindest-) Studienverpflichtungen oder Pflichtbindungen niederschlägt.
3. Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.
Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.
Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I
Im Rahmen dieser Gruppe von Lehrämtern 1 hat sich in den Ländern eine besondere Vielfalt entwickelt. Dazu gehören Lehrämter mit einem Schwerpunkt auf der Ausbildung für den Klassenlehrerunterricht in der Grundschule/Primarstufe (Klasse 1-4 bzw. Klasse 1-6) sowie Lehrämter, deren Schwerpunkt auf der Befähigung für den Unterricht in mindestens zwei Fächern oder Lernbereichen einer, mehrerer oder aller Schularten der Sekundarstufe liegt. Darüber hinaus gibt es Lehrämter, die sich mit gleichem Gewicht auf beide Stufen beziehen. Dabei ist die schwerpunktmäßig für die Grundschule ausgebildete Lehrkraft i. d. R. zum Unterricht mindestens eines Faches der Sekundarstufe I bzw. einer ihrer Schularten befähigt und die schwerpunktmäßig für eine bzw. mehrere Schularten der Sekundarstufe I ausgebildete Lehrkraft i. d. R. in die Arbeit der Grundschule eingeführt. Je nach Ausgestaltung des Lehramtes gelten die Grundsätze für die Ausbildung und Prüfung der Lehrerinnen und Lehrer für ein Lehramt des Typs 1 und/oder 3.
(Quelle: Kultusministerkonferenz: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland)
Weitere Informationen:
Lehrerausbildung in den Bundesländern
Die Lehrerbildung in der Bundesrepublik Deutschland weist aufgrund der Kulturhoheit der Länder und geschichtlich bedingt einen hohen Diversifizierungsgrad nach Schularten und Schulstufen auf. Die Zuständigkeit für die Lehrerausbildung liegt bei den Kultusministerien der Länder, die die Ausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen regeln. Die folgenden Seiten bieten länderspezifische Informationen.