Öffnung und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen

Familien sind – quer durch alle Schichten – in der Kindererziehung häufig auf sich allein gestellt. Viele Eltern können nicht auf die Unterstützung durch Familie und Nachbarschaft zurückgreifen. Benachteiligte Familien werden von Familienbildungsstätten und Erziehungsberatungsstellen zum Teil nur schwer erreicht. Gleichzeitig ist die Einsicht gewachsen, dass die Bildung von Kindern möglichst früh gefördert werden sollte und die enge Zusammenarbeit mit den Eltern dafür eine wichtige Voraussetzung ist. Kindertageseinrichtungen, insbesondere Kindergärten, erreichen sehr viele Familien, sie gehören zum normalen Familienalltag. Deshalb bieten sich Möglichkeiten, Kindertagesstätten und die Beratung von Eltern sowie Bildungs- und Freizeitangebote für Familien miteinander zu verknüpfen und das Gemeinwesen miteinzubeziehen.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22a (KJHG) sind Grundsatzaussagen zur Öffnung und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen festgeschrieben.