Patienten- und BEtreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht 3/05
02.11.2005, 10:00 Uhr - 02.11.2005, 17:00 Uhr
Betreuungsbüro Uwe Fillsack
48153 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
mail@betreuungsbuero.info
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Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sollten Sie selbst Vorkehrungen für den Krankheitsfall treffen. Wenn Sie z. B. im Alter, nach einem Unfall oder einer Erkrankung Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können, müssen Sie rechtlich vertreten werden. Dies kann Regelungen über Ihr Vermögen oder z. B. zur Weiterführung oder auch Einstellung medizinischer Maßnahmen zur Lebensverlängerung betreffen. Die Annahme, dass Freunde, Lebenspartner/innen oder Angehörige dann für Sie entscheiden können, ist falsch.
Schlagwörter
Inhaltsbereich der Veranstaltung | Soziale Arbeit/Sozialpädagogik |
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Adressaten | Weiterbildungsinteressierte; Sozialpädagogen/-pädagoginnen |
Tagungssprache | Deutsch |
Relevanz | regional |
Veranstalter | Uwe Fillsack |
Zuletzt geändert am | 11.09.2017 |