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Patienten- und BEtreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht 3/05

02.11.2005, 10:00 Uhr - 02.11.2005, 17:00 Uhr

Betreuungsbüro Uwe Fillsack
48153 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
mail@betreuungsbuero.info

h t t p : / / w w w . b e t r e u u n g s b u e r o - m u e n s t e r . d e / s e m i n a r . h t mExterner Link

Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sollten Sie selbst Vorkehrungen für den Krankheitsfall treffen. Wenn Sie z. B. im Alter, nach einem Unfall oder einer Erkrankung Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können, müssen Sie rechtlich vertreten werden. Dies kann Regelungen über Ihr Vermögen oder z. B. zur Weiterführung oder auch Einstellung medizinischer Maßnahmen zur Lebensverlängerung betreffen. Die Annahme, dass Freunde, Lebenspartner/innen oder Angehörige dann für Sie entscheiden können, ist falsch.

Schlagwörter

Grenzen der Vorsorge, Vorsorgevollmacht,

Inhaltsbereich der Veranstaltung Soziale Arbeit/Sozialpädagogik
Adressaten Weiterbildungsinteressierte; Sozialpädagogen/-pädagoginnen
Tagungssprache Deutsch
Relevanz regional
Veranstalter Uwe Fillsack
Zuletzt geändert am 11.09.2017

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