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kjm transparent: Was bedeutet der neue JMStV? Thema: Alterskennzeichnung

03.12.2010, 11:00 Uhr - 03.12.2010, 13:00 Uhr

KJM-Stabsstelle c/o BLM, großer Sitzungssaal, München
München
Bayern
Deutschland
stabsstelle@kjm-online.de

h t t p : / / w w w . k j m - o n l i n e . d e / d e / p u b / a k t u e l l e s / v e r a n s t a l t u n g e n / j m s t v - e . c f mExterner Link

2011 soll der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Der neue JMStV stärkt das System der regulierten Selbstregulierung und berücksichtigt die zunehmende Konvergenz der Medien. Im Fokus der Änderungen stehen die Zusammenarbeit der Selbstkontrollorgane, Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogramme. Besonders diese Themen werfen Fragen bei den Beteiligten – Politik, Aufsicht, Selbstkontrolleinrichtungen und Medienanbietern – auf. Wie die überarbeiteten Regelungen in die Praxis umgesetzt und wie damit der Jugendmedienschutz in Deutschland weiterentwickelt werden kann, versucht die KJM in der dreiteiligen Veranstaltungsreihe zu klären und transparent zu machen.

Schlagwörter

München, Staatsvertrag, Rechtsgrundlage, Transparenz, Jugendmedienschutz,

Art der Veranstaltung Informationsveranstaltung
Inhaltsbereich der Veranstaltung Medien- und Informationskompetenz
Adressaten Allgemeine Öffentlichkeit
Tagungssprache Deutsch
Relevanz bundesweit
Veranstalter Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Zuletzt geändert am 28.10.2010

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