Stellvertretende*r Leiter*in des Hortes "Kinderpark" in Halle (Saale) - Stellenangebot
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Stellvertretende*r Leiter*in des Hortes "Kinderpark" | Beschreibung des Berufsfeldes Kindergartenleiter/in bei BerufeNET |
Beruf: | Stellvertretende*r Leiter*in des Hortes "Kinderpark" |
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Art der Stelle: | Arbeitsplatz |
Bewerbungfrist (von - bis): | 2024-04-02+02:00 - |
Arbeitsantritt (von - bis): | 2024-07-01+02:00 - |
Anforderungen: | Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01.07.2024 eine/n engagierte/n stellvertretende/n Leiter/in für die Kindertagesstätte Hort „Kinderpark“ in der Südstadt von Halle/ Saale. In unserem Hort werden täglich ca. 400 Kindern im Alter von der 1. bis zur 4. Klasse betreut. Ziele der Stelle - Stellvertretende Leitung des Hortes im Auftrag des Trägers und im Rahmen der vereinbarten Ziele und Rahmenbedingungen - Umsetzung der Trägerphilosophie - Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Konzeption für die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder auf der Grundlage des Bildungsprogramms von Sachsen-Anhalt - Aufbau und Durchführung einer systematischen Qualitätsentwicklung - Teamentwicklung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten - wirtschaftlicher Umgang mit Finanzen und Ressourcen - Kooperation mit dem Träger und dessen Einrichtungen - Repräsentation der Einrichtung in der Öffentlichkeit Aufgaben der Hort-Leitung 1 pädagogische Leitung und Personalentwicklung - Sicherstellung der Umsetzung der Konzeption im pädagogischen Alltag - Überprüfung und Weiterentwicklung der Konzeption unter Einbeziehung von Mitarbeitern, Eltern und Träger - Initiierung eines systematischen Qualitätsentwicklungsprozesses und Mitwirkung bei seiner Umsetzung - Förderung der Personalentwicklung - Verantwortung für die Teamentwicklung - effektive Regelung und Gestaltung der internen und externen Informations- und Kommunikationsstruktur, z.B. Einberufung von Gremien - Anleitung von Mentoren und Praktikanten 2 Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages laut Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Umsetzung des Bildungsprogrammes Bildung: elementar - Bildung von Anfang an - Achtung der Rechte des Kindes (UN-Charta), dabei das Recht auf Partizipation als ein Grundrecht verstehen und Verantwortung dafür tragen, dass der Umgang mit dem Kind so gestaltet wird, dass es seine Rechte erkennen und wahrnehmen kann - Verantwortung für die regelmäßige Dokumentation der Entwicklungsbeobachtungen des Kindes in der Kita als Grundlage zur Gesprächsführung mit den Eltern - Umsetzung des Kinderschutzgesetzes 3 Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten - Kundenakquise und Führung von Aufnahmegesprächen - Förderung der Zusammenarbeit mit Eltern auf der Grundlage gesetzlicher Beteiligungsrechte mit dem Ziel einer Erziehungspartnerschaft - Verantwortung für die Organisation und Durchführung regelmäßiger Elternnachmittage, -abende und -gespräche - regelmäßige Erhebung von Elternwünschen und Entwicklung unterschiedlicher Angebote für Eltern - Sicherung von Elternvertreter- und Kuratoriumswahlen 4 Fort- und Weiterbildung - Sie haben das Recht und die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung. Sie sind für ihre eigene Professionalisierung und konzeptorientierte Weiterbildung verantwortlich. Sie informieren sich anhand zeitgemäßer Medien über aktuelle qualitätsrelevante Themen zur pädagogischen Arbeit in ihrem Arbeitsbereich und geben ihr Fachwissen an das Team weiter. Sie gewährleisten den Austausch von Fachwissen innerhalb des Teams in geeigneter Form. - Bei der/die Leiter*in liegt die Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals ihrer Einrichtung. Sie stellen rechtzeitig für den Hort einen Mitarbeiterentwicklungs- und -fortbildungsplan auf. Dieser ist mit dem Träger abzustimmen. 5 Zusammenarbeit mit dem Träger - Verknüpfung des Hortes mit anderen Gruppen und Arbeitsbereichen des Trägers in Absprache mit der Geschäftsführung 6 Vernetzung in der Region, Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung - Teilnahme an Gremien und Arbeitsgruppen - Mitwirkung an trägerinternen Planungsprozessen - Darstellung der Ziele und Angebote der Einrichtung in der Öffentlichkeit 7 Zusammenarbeit mit Grundschulen, Ausbildungsstätten, Behörden und Institutionen - Zusammenarbeit mit Grundschulen im Hinblick auf den Übergang Kindergarten – Grundschule und Hort - Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten - Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen - Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen/Initiativen/Personen im Wohngebiet entsprechend der Einrichtungskonzeption Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Geschäftsführung Frau Beate Gellert (Tel.: 0345 1319621) gern zur Verfügung. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie sich vorstellen können, Teil unseres Teams zu werden, dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Unterlagen per E-Mail an: bewerbung@kjhev.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! |
Arbeitszeit: | Teilzeit - Nachmittag, befristet auf 24 Monate , 30 Stunden / Woche |
Arbeitsort: | 06128 Halle (Saale) |
Chiffre: | 10001-1000057856-S |
Zust. Arbeitsagentur: | Jobcenter Halle bewerbung@kjhev.de |
Firmenanschrift: | Kinder- und Jugendhaus e.V. Frau Gellert Züricher Str. Halle (Saale) 06128 |
Telefon: | +49-345-1319621 |
E-Mail: | gf_beate.gellert@kjhev.de |
Stellenbeschreibung: | Erzieher/in staatl. anerkannte/r Erzieher*in mit zusätzl. Abschluss als Leiter*in und Berufserfahrungen sind Voraussetzung oder Bachelor-Abschluss / Fachschul- oder Fachhochschulabschluss |
Zuletzt bearbeitet am: | 2024-04-02 |
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Tamara Massar