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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 23.07.2015:

„Das Programm rückt jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger in den Blickpunkt von Schulentwicklung“

Das neue buddY-Programm – “Grundschultraining Kinderrechte im Rahmen schulprogrammatischer Arbeit“ in NRW
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Elisabeth Stroetmann

Im Herbst 2014 startete in Nordrhein-Westfalen (NRW) das buddY-Grundschulprogramm Kinderrechte, das vom buddY E.V. in Kooperation mit UNICEF Deutschland entwickelt wurde. Die Online-Redaktion von „Bildung + Innovation“ sprach mit Elisabeth Stroetmann, Landeskoordinatorin für das Grundschultraining Kinderrechte NRW, über Ziele und Durchführung des Programms.


Online-Redaktion: Den buddY E.V. gibt es seit zehn Jahren, die buddY-Projekte schon seit Ende der 90er Jahre. Wie funktioniert das buddY-Programm?

Stroetmann: Das buddY-Programm fördert eine Lernkultur, die sich an den Bedürfnissen der Schüler/innen orientiert. Unter dem Motto „Aufeinander achten. Füreinander da sein. Miteinander lernen.“ übernehmen die buddYs („buddy“ = englisch für Kumpel) Patenschaften für jüngere Mitschüler, helfen anderen beim Lernen, setzen ihre Expertise in Bezug auf digitale Medien ein, sind Streitschlichter oder Ansprechpartner bei Problemen. Es ist derzeit offizielles Schulprogramm in Niedersachsen, Berlin, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen.

Um die Schüler/innen dort zu erreichen, arbeitet das Programm nach dem Multiplikatorenansatz. Lehrer und pädagogische Fachkräfte werden in Grundlagentrainings vom buddY E.V. qualifiziert und auf ihre neue Rolle als Coaches vorbereitet. Zu Beginn der Qualifizierung fragen sie ihre Schüler nach ihren Wünschen und Bedarfen und setzen anschließend darauf abgestimmt buddy-Praxisprojekte an den Schulen um. D.h., sie stoßen beispielsweise die Projekte „Streitschlichter“ oder „Nachhilfe-Lehrer“ an, umgesetzt werden sie von den Schülerinnen und Schülern selbst. Es kann auch sein, dass die Schüler den Wunsch nach einem eigenen Raum äußern, in dem sie Ruhe und Entspannung finden, weil sie sich in den Schulräumen nicht wohlfühlen. Für seine Gestaltung sind sie dann allein verantwortlich.

Online-Redaktion:
Nach welchem pädagogischen Konzept arbeitet das buddY-Programm?

Stroetmann: Das Programm basiert auf einem systemischen Ansatz und setzt auf vier Bausteine, wir nennen sie Qualitätsleitziele: Peergroup-Education (das sind die Helfersysteme der Kinder/Jugendlichen untereinander), Selbstwirksamkeit, Lebensweltorientierung (angesetzt an den Bedürfnissen und Interessen der Schüler/innen) und Partizipation (Mitgestaltung und Beteiligung der Kinder/Jugendlichen). In den Schülerprojekten muss eines dieser Qualitätsleitziele ganz prominent zum Ausdruck gebracht werden.

Online-Redaktion:
Im Herbst 2014 startete in NRW das buddY-Grundschulprogramm Kinderrechte, das vom buddY E.V. in Kooperation mit UNICEF Deutschland entwickelte wurde. Wie kam es zu der Schwerpunktsetzung auf Kinderrechte und was macht das buddY-Grundschulprogramm Kinderrechte aus?

Stroetmann: 1992 hat die BRD die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ratifiziert, 2006 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) sich dafür ausgesprochen, dass eine altersgerechte Umsetzung der Rechte des Kindes auf Schutz, Fürsorge und Partizipation essentiell für die Schulkultur ist. Auch das Land NRW setzt im Rahmen seines Konzepts für politische Bildung „Erinnern für die Zukunft“ einen Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratieförderung und Kinderrechte, mit der Intention, diese Themen ins Schulprogramm einzuschreiben und als fächerübergreifende Aufgabe zu betrachten. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW eine Kooperationsvereinbarung mit dem buddY E.V. geschlossen, um das Kinderrechtetraining allen Grundschulen anbieten zu können.

Der Anstoß für die Zusammenarbeit kam von UNICEF. UNICEF hat das weltweite Schulentwicklungsprogramm „Whole School Approach“ entwickelt, welches das Ziel verfolgt, dass Kinderrechte im Schulalltag verwirklicht werden, wie es beispielsweise derzeit schon in vielen englischen Schulen der Fall ist. Der positive Effekt dieser Schulentwicklung ist die Verbesserung der Beziehung zwischen Schülern und Lehrern und des Schulklimas insgesamt. Der Kontakt zum buddY e.V. kam durch das Netzwerk „Makista - Bildung für Kinderrechte und Demokratie“ zustande, in dem beide Mitglieder sind. Es bildet Lehrer als Multiplikatoren für die Umsetzung der Kinderrechte an Schulen aus.

Online-Redaktion:
Welche Ziele verfolgt das Grundschultraining Kinderrechte?

Stroetmann: Das Programm rückt jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger in den Blickpunkt von Schulentwicklung und das ist ein völlig neuer Ansatz. Im Grundschultraining Kinderrechte erfahren die Lehrkräfte, Sozialpädagogen/-pädagoginnen und Schulsozialarbeiter/innen, wie im täglichen Fachunterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten Kinderrechte im Ganztag platziert und in das Bewusstsein aller am Schulleben Beteiligten gerückt werden können. Die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention werden dann zu Prüfstein und Fixstern von Schulentwicklung. Dass bei einem solchen Vorhaben Eltern und kommunale Entscheidungsträger mit einbezogen werden müssen, liegt auf der Hand.

Online-Redaktion: Wie werden Kinderrechte im Schulalltag praktisch erfahrbar?

Stroetmann: Dem Recht auf Beteiligung (Artikel 12 der UN-KRK) beispielsweise kann durch die Einrichtung von Klassenräten ‒ ein Format der demokratischen Konfliktaushandlung ‒ und Echogruppen entsprochen werden. Echogruppen werden kurzfristig einberufen, Schüler/innen können dadurch adhoc Stellung beziehen und sind implizit und deutlich in die Entscheidung der Schule involviert. Für das Recht auf Gleichheit (Artikel 2 UN-KRK) müssen sich Kollegium und Schulleitung fragen, wie sie mit Heterogenität umgehen, beispielsweise durch individuelle Förderung. Oder: was tut die Schule, um dem Recht auf Schutz (Artikel 19) nachzukommen, damit sich Schülerinnen und Schüler wohlfühlen? Hier lässt sich die Frage stellen, welche Maßnahmen an der Schule ergriffen werden, damit sich Schülerinnen und Schüler überhaupt wohlfühlen können, oder aber was getan wird, damit alle in guter Atmosphäre lernen können, oder wie für ein respektvolles Miteinander gesorgt wird. Wenn Kinder sich im Schulgebäude unsicher fühlen, sollten sie an der Gestaltung der Räume und des Schulhofes beteiligt werden. Darum ist es sinnvoll, Schülerinnen und Schüler in einem Kinderrechteaudit nach ihren Wünschen zu fragen, Lehrer können dann – hieran anknüpfend - konkrete Angebote mit den Schülern erarbeiten, die sich gemeinsam umsetzen lassen.

Online-Redaktion: Im buddY-Kinderrechte-Training werden Lehrkräfte und Pädagogen ausgebildet, demokratische und soziale Lernprozesse in Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention vorzubereiten und zu moderieren. Welches sind die Inhalte und Module der Qualifizierung?

Stroetmann: Die Qualifizierung setzt sich aus drei großen Modulen bzw. Bausteinen zusammen, die eng miteinander verzahnt sind. Das Modul Kinderrechte/Bildung beinhaltet die Inkenntnissetzung der Kinder über die UN-Kinderrechtskonvention, die Aufklärung über ihre Rechte. Im Rahmen der Qualifizierung wird darüber nachgedacht, wie das Thema als kontinuierliche Querschnittsaufgabe an der Schule platziert werden kann. Das zweite Modul beschäftigt sich mit der Kinderrechtepraxis an der Schule. Hier wird der Frage nachgegangen, welche basisdemokratischen, repräsentativen und projektorientierten Strukturen an der Schule bereits vorhanden sind oder erst noch etabliert werden müssen, damit die Schüler und/oder Schülerinnen ihr Recht auf Meinungsäußerung auch wahrnehmen können. Welche praktischen Ausdrucksformen zum Thema Kinderrechte können an den Schulen initiiert und ausgeführt werden? Das kann die Durchführung einer jährlichen Kinderrechte-Woche sein, die Einrichtung von Klassenräten, die feste Etablierung einer Kinderkonferenz oder die Beteiligung als Juniorbotschafter, den UNICEF jedes Jahr ausschreibt, auch Sponsorenläufe sind möglich. Es richtet sich nach den Bedarfen der Schüler und natürlich auch nach dem individuellen Zugang, den die jeweilige Schule findet. Das letzte Modul nimmt die Lehrer–Schülerbeziehung in den Blick. Hier geht es um die Ausbildung einer machtsensiblen Professionsethik. Gemeint ist damit die Verständigung auf Regeln und Codes, die „gutes“ und „richtiges“ pädagogisches Handeln beschreiben. Es gibt immer noch viel zu viel „Beschämung“ im alltäglichen Unterrichtsablauf. Schülerinnen und Schüler lernen aber nicht durch Beschämung, sondern durch Ermutigung und aufrichtende Worte. In der UN-KRK heißt es, dass kein Kind willkürlicher oder rechtswidriger Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf. Um diesem Recht Geltung zu verschaffen, müssen sich die Pädagoginnen und Pädagogen auf eine machtsensible Professionsethik verständigen. Wir müssen überprüfen, ob wir respektvoll mit den Kindern umgehen und welchen mentalen Bildern vom „guten“ oder „schlechten“ Schüler wir verhaftet sind.

Online-Redaktion: Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am buddY-Grundschulprogramm Kinderrechte?

Stroetmann: Konkret braucht es für die Teilnahme den Beschluss der Schulkonferenz. Es kann nicht die Entscheidung einer Einzelperson sein, die ganze Schule muss sich zur Kinderrechteschule entwickeln wollen. Dann braucht es dringend die Anwesenheit der Schulleitung am ersten und letzten Trainingstag - insgesamt gibt es sieben Trainingstage - die Schulleitung ist von evidenter Wichtigkeit für die Begleitung von Schulentwicklung und Entscheidungsträger. Außerdem müssen mindestens zwei Teilnehmer/innen für die Qualifizierung gemeldet werden, um die Nachhaltigkeit an der Schule sicher zu stellen, möglichst als multiprofessionelles Team, bestehend aus einer Fachkraft aus dem offenen Ganztag sowie einer Lehrkraft. Die Schulen zahlen für die Teilnahme 100 Euro.

Uns ist wichtig, dass sich das Kollegium einer Schule, bevor es mit der Qualifizierung beginnt, im Rahmen eines pädagogischen Tags darüber verständigt, welche Kinderrechte es gibt. Aus Erfahrung wissen wir, dass es schwierig ist, einen Schulentwicklungsprozess anzustoßen, wenn sich die Erwachsenen nicht darauf verständigt haben.

Online-Redaktion: Sie befinden sich zurzeit mitten in der ersten Grundphase des Trainings, das im März 2016 abschließt. Können Sie etwas zum aktuellen Stand sagen?

Stroetmann: Es nehmen derzeit 13 Schulen in drei regionalen Qualifizierungsgruppen teil, eine in Dortmund und zwei in Duisburg. Eine Schule hat sich sogar dazu entschlossen, mit ihrem gesamten Kollegium an der Qualifizierung teilzunehmen. Die dritte Trainingseinheit hatte den Klassenrat als Thema, so dass jetzt alle mit der Etablierung des Klassenrates an ihrer Schule beginnen. Zwei Schulen haben schon eine Kinderrechtewoche durchgeführt, drei haben ein Kinderrechteaudit abgehalten und sind jetzt in der Entwicklung verschiedener Kinderrechteprojekte. Wir sind also mitten in der Umsetzung. Der vierte Trainingstag ist soeben abgeschlossen.

Auch planen wir mit den Schulleitungen eine Bildungsfahrt zu einer Kinderrechteschule aus dem Netzwerk „Makista - Bildung für Kinderrechte und Demokratie" in Hessen, die schon sehr weit entwickelt ist. Wir versprechen uns von dem Besuch neue Impulse und hoffen auf ein Kollegium, mit dem man die Stolpersteine, die auf dem Weg liegen, besprechen kann. Darüber hinaus sind wir gespannt zu erfahren, wie und ob es der Schule gelingt, das Thema Kinderrechte auch in den kommunalen Raum zu transportieren.


Elisabeth Stroetmann, Lehrerin für Deutsch und Philosophie, ist im Rahmen einer Abordnung als Landeskoordinatorin für das buddY-Programm „Kinderrechte im Rahmen schulprogrammatischer Entwicklung“ in NRW zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört die inhaltliche Erarbeitung des Kinderrechte–Qualifizierungsprogramms in Kooperation mit UNICEF Deutschland und MAKISTA (Hessen), die Koordination regionaler Qualifizierungsgruppen, die Durchführung von Seminaren sowie die Vernetzung mit weiteren Schulentwicklungsprogrammen.


Autor(in): Petra Schraml
Kontakt zur Redaktion
Datum: 23.07.2015
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