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Bildung + Innovation Das Online-Magazin zum Thema Innovation und Qualitätsentwicklung im Bildungswesen

Erschienen am 21.12.2006:

Im Wettbewerb vereint

Der Wettbewerb zwischen den Ländern erfordert ein höheres Maß an Koordination
Das Bild zum Artikel
Bundesrat. Bildveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Bundesrates.

Bildung ist Ländersache und somit dezentral organisiert. Doch hatte die Zentrale, der Bund, in der Vergangenheit immer wieder Reformen an Schulen und Hochschulen angestoßen. Diese wurden von vielen Ländern als Einmischung des Bundes wahrgenommen. Mit der Föderalismusreform, die im September 2006 in Kraft getreten ist, haben die Länder nun die alleinige Hoheit über Schulen und Hochschulen.   

Diese strikte Trennung der gesetzlichen Zuständigkeiten für Bildung und Erziehung ist aus Sicht von Föderalismusforschern ein Novum in der Geschichte. Nirgendwo auf der Welt beanspruchten Bundesländer das Feld der Bildung in diesem Umfang für sich wie in Deutschland, so Hans-Peter Schneider, Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung. Selbst Bundesstaaten wie die USA oder Kanada verzichteten nicht auf die "substantielle Mitwirkung" ihrer Bundesregierungen.  

Die 16 Länder teilen sich gesamtstaatliche Verantwortung
Da die zentrale Steuerung durch den Bund ausfällt, ist nun eine Koordination zwischen den Ländern stärker gefragt. Im Schulwesen sieht es die Kultusministerkonferenz (KMK) als Aufgabe an, eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur der Bildungsgänge zu gewährleisten. Dass die Länder neue Spielräume in der Bildung haben, bedeutet auch für die amtierende Präsidentin der KMK, Ute Erdsiek-Rave, nicht, dass "jedes Land machen kann, was es will". Im Interview mit Bildung PLUS erklärt sie, dass es zentrales Anliegen sei, gemeinsame Rahmenkonzepte mit den Ländern zu vereinbaren. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lehrkräfte und Hochschullehrer müssten trotz der Vielfalt der Systeme in den Ländern problemlos von der Schule oder Hochschule des einen Landes in die des anderen Landes wechseln können.   

Trotz geänderter Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, wonach Bundesinitiativen wie das Ganztagsschulprogramm "Investitionsprogramm Zukunft Bildung und  Betreuung" aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sind, mahnen Bildungspolitiker von Bund und Ländern weiterhin gesamtstaatliche Verantwortung an. So unterstrich der neue Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner auf einer Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion am 27. November 2006, dass Bund und Länder gemeinsam eine gesamtstaatliche Verantwortung für Bildung und Forschung trügen. Der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, zeigte sich zudem entschlossen, die bei der Bildungsberichterstattung und der Bildungsforschung gewonnenen neuen Zuständigkeiten zu verbinden und als Bausteine einer nationalen Bildungsstrategie auszubauen.   

Wichtige nationale Herausforderungen seien etwa die Halbierung der Zahl der Schulabbrecher, denen man eine echte zweite Chance geben müsse, oder die Bereitstellung von zusätzlichen 90.000 Studienplätzen durch die Länder bis zum Jahr 2010: "Ein erster Testfall des Artikel 91 b (Grundgesetz) ist der Hochschulpakt von Bund und Ländern", erklärte Tauss. Um die Studienplätze bereitzustellen, sei allerdings ein Umdenken und Umsteuern in den Ländern erforderlich.    

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Länder und Schulen
In einer Meldung vom 29. Mai 2006 hob Katharina Reiche, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Entflechtung der Zuständigkeiten und die Stärkung des Wettbewerbsföderalismus als große Chance für Bildung und Forschung in Deutschland hervor. Durch die neue Rollenverteilung könne der Bund sich auf Forschungsvorhaben in gesamtstaatlicher Verantwortung konzentrieren, etwa die Exzellenzinitiative zur Förderung des begabten wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Veröffentlichung der internationalen Schülerleistungsstudien hätte in wenigen Jahren mehr bewegt als die gemeinsame Bildungsplanung in den vergangenen 36 Jahren, so Reiche.   

Aus Sicht der Wirtschaft geht die Föderalismusreform nicht weit genug. Die Reform sei ein "erster Impuls für die Entflechtung der Zuständigkeiten", aber kein Durchbruch, so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem Communiqué vom November 2006. Die BDA begrüßt auch die neue Zuständigkeit der Länder für die Besoldung der Beamten, was der Wirtschaftskraft der Länder entgegenkomme. Dies ermögliche eine flexible Abstimmung auf die wirtschaftliche Situation in den Ländern. Angesichts des Wettbewerbs spricht sich die BDA gegen Kleinstaaterei in der Bildung aus: "Der Stärkung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Länder muss eine sachgerechte Wahrnehmung der gewachsenen gesamtstaatlichen Verantwortung durch die Länder entsprechen", so der Wirtschaftsverband.  

"Das Bildungssystem darf nicht zum Mobilitätshindernis werden"
Dazu sei es erforderlich, dass die Länder konsequent die Bildungsstandards umsetzten, ein Qualitätsmanagement an Schulen und Hochschulen einführten und die Schulen befähigten, autonom zu handeln. Dabei dürfe das Bildungssystem allerdings nicht zum Mobilitätshindernis werden, bekräftigte Barbara Dorn, Abteilungsleiterin für Bildung und Berufliche Bildung der (BDA) in einem Gespräch mit Bildung PLUS.  

Finanzierungsinstrumenten wie dem nationalen Bildungsfonds erteilt die BDA-Vertreterin eine Absage. Beim nationalen Bildungsfonds sollen nach Hans-Peter Schneider der Bund, die Länder und Kommunen sowie die Wirtschaft Gelder stecken, um gemeinsam die bildungspolitischen Herausforderungen zu schultern. Das soll große Investitionen in die Bildung ermöglichen, ohne dass es zu neuen Verflechtungen der Kompetenzen und zu Mischfinanzierungen komme.

"Ein nationaler Bildungsfonds verleitet dazu, nicht genau darauf zu achten, wie die Mittel effizient eingesetzt werden", so Barbara Dorn. Angesichts sinkender Schülerzahlen könnte Effizienzsteigerung schon dadurch erzielt werden, die bestehenden Mittel und Ressourcen in der Bildung und Erziehung zu belassen. Und sie verweist auf die 450 Arbeitsgemeinschaften Schule/Wirtschaft in Deutschland. Hierbei bringen die Unternehmen ihr Know-how direkt in die Schulen ein. 

Für einen kooperativen Föderalismus
Gegen einen Wettbewerbsföderalismus und für einen kooperativen Föderalismus spricht sich der Bundeselternrat (BER) aus: "Wir brauchen nicht 16 verschiedene Lehrpläne, 16 unterschiedliche Schulstrukturen oder eine Vielfalt unterschiedlicher Abschlusszeugnisse, sondern eine gemeinsame Verständigung über die Inhalte von Bildung und Erziehung", sagte der frühere Vorsitzende des Bundeselternrates, Wilfried W. Steinert, zur Föderalismusreform. Die Befürworter des kooperativen Föderalismus sind bereit, sich bei der Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben gegenseitig zu unterstützen.

Für den Vorsitzenden des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) käme es einer Katastrophe gleich, das Prinzip des kooperativen Föderalismus zugunsten eines machtorientierten Wettbewerbsföderalismus im Bildungsbereich aufzukündigen. "Die deutsche Bildungspolitik muss Bedingungen schaffen, die gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und der Herkunft nach Bundesland gewährleisten", sagte er zur Föderalismusreform. 

Die neue amtierende Vorsitzende des Bundeselternrates, Anja Ziegon, kritisierte in einer Stellungnahme vom 19. Dezember 2006, dass die Elternmitwirkung auch durch 16 unterschiedliche Mitwirkungsgesetze erheblich erschwert werde. "Obwohl man seit PISA weiß, wie wichtig das Engagement der Eltern für den Erfolg von Bildungsreformen ist, ist die Finanzierung des Bundeselternrates in Frage gestellt", sagte Anja Ziegon. Bisher war die Finanzierung der Arbeit des Bundeselternrates die Aufgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Föderalismusreform, die zweite

Nachdem mit der ersten Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenzen neu geregelt worden sind, werden im Zuge der zweiten Stufe die Finanzbeziehungen auf den Prüfstand gestellt. Bund und Länder haben dazu am 15. Dezember 2006 eine Kommission eingesetzt, die aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat besteht sowie aus Vertretern der Landtage und der Kommunen. Die zweite Föderalismusreform soll noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.

Als wichtigste Reformfelder skizzierte die Kommission: Umgang mit Haushaltskrisen, Entbürokratisierung und Steigerung der Effizienz, aufgabenbezogene Finanzausstattung, Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und Erleichterungen des Zusammenschlusses von Ländern. Zur Dimension der Aufgabe meinte der Vorsitzende der Kommission, Günther H. Oettinger: "Die offene Themensammlung liest sich wie eine Auflistung ungelöster finanzpolitischer Probleme aus fast 60 Jahren Geschichte der Bundesrepublik."

Als Folge der Föderalismusreform werden wohl neue Formen des Wettbewerbs zwischen den Ländern aber auch der Kooperation entstehen, schon um auf dem internationalen Parkett zu bestehen.

Autor(in): Arnd Zickgraf
Kontakt zur Redaktion
Datum: 21.12.2006
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