Fragen allgemein zum Deutschen Bildungsserver
- Was ist der Deutsche Bildungsserver?
- Wie finde ich Informationen zu einem bestimmten Thema?
- Wie kann ich Materialien online zur Verfügung zu stellen?
- Welche Materialien und Informationen werden für den Deutschen Bildungsserver freigeschaltet?
- Wie kann ich Änderungen an meinem Datensatz vornehmen oder melden?
- Können Sie bitte einen Link vom Deutschen Bildungsserver auf unsere Seiten einrichten?
- Gibt es beim Deutschen Bildungsserver Beratung zum Bildungsrecht?
- Wo kann ich eigene Veranstaltungen, Kolloquien, Kongresse eintragen?
- Können Fort- und Weiterbildungsangebote beim Deutschen Bildungsserver aufgenommen werden?
- Können Sie mir ... per Post zusenden?
- Können Sie mir ... vermitteln?
Sollte Ihre konkrete Frage hier nicht dabei sein, so richten Sie sie direkt an dbs@dipf.de.
Wie finde ich Informationen zu einem bestimmten Thema?
Die einfache Suche beim Deutschen Bildungsserver funktioniert ähnlich wie bei großen Internetsuchmaschinen:
Geben Sie ein Suchwort in die Stichwortsuche ein und klicken Sie auf ´finden´. Als Ergebnis werden Ihnen zunächst die Treffer in den redaktionell erstellten Seiten und die Treffer in den einzelnen Datenbanken, die zum Deutschen Bildungsserver gehören, angezeigt.
Sie können an dieser Stelle wählen welche Suchergebnisse Sie sich zuerst ansehen wollen. Wenn Sie beispielsweise eine bestimmte Einrichtung suchen, dann empfiehlt es sich zuerst die Treffer im Bereich Institutionen anzusehen usw.
Die effiziente Nutzung der einfachen Suche kann auch in dem entsprechenden Hilfetext noch einmal genauer nachgelesen werden.
Wenn Sie lieber eine differenziertere Suche durchführen möchten, dann ist die Verwendung des Suchformulars in der Erweiterten Suche zu empfehlen. Ein eigener Hilfetext zur Erweiterten Suche, informiert Sie über die Möglichkeiten, die diese Suche bietet.
Zurück zu den Fragen
Wie kann ich Materialien online zur Verfügung zu stellen?
Grundsätzlich können alle bildungsrelevaten Materialien und Informationen über die Eintragsformulare des Deutschen Bildungsservers von den Nutzerinnen und Nutzern selbst eingetragen werden. Nach einer redaktionellen Relevanzprüfung werden die Einträge dann für die Datenbanken freigeschaltet.
Wichtig hierbei ist, dass die betreffenden Informationen über eine Internetadresse erreichbar sind. Fast alle Provider bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine eigene Homepage ins WWW zu stellen. Sie müssten also Ihre Dokumente in das HTML-Format konvertieren (die meisten Textverarbeitungsprogramme lassen ein Abspeichern als HTML-Datei zu) und im eigenen Webspace auf dem Server Ihres Providers ablegen. Hilfe um die eigenen Materialien ins Internet zu stellen, bieten ebenfalls die Provider.
Zurück zu den Fragen
Welche Materialien und Informationen werden für die Datenbanken des Deutschen Bildungsservers freigeschaltet?
Wichtigste Voraussetzung für die Übernahme eines externen Eintrags in die DBS-Datenbanken ist das Vorhandensein eines vollständigen, juristisch abgesicherten Impressums zur Kennzeichnung des Diensteanbieters einer Website.
Rechtliche Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG).
Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Hinweise zur Gestaltung des Impressums einer Website.
Bitte ergänzen Sie Ihre Homepage entsprechend, damit Ihr Eintrag in die DBS-Datenbanken übernommen werden kann.
Folgende Kriterien sind zudem Voraussetzung für eine Freischaltung:
Die Einträge/Informationen müssen
- direkt über das Internet erreichbar sein
- müssen frei zugänglich sein - ohne, dass sofort Kosten entstehen
- eine direkte Bildungsrelevanz aufweisen.
Zudem werden reine Dienstleistungs- oder Produktbeschreibungen nicht aufgenommen.
Für die Eintragung von Büchern ist das Formular Publikation melden beim Fachportal Pädagogik vorgesehen.
Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass kein genereller Anspruch auf eine Aufnahme in die Datenbanken des Deutschen Bildungsservers besteht, sondern dies - unter Beachtung der genannten Kriterien - in der Entscheidungsfreiheit des/der zuständigen Redakteurs/Redakteurin liegt.
Noch ein Hinweis zum Urheberrecht:
Ein urheberrechtlicher Hinweis im Impressum untersagt die Veröffentlichung oder Weitergabe einer Website an Dritte. Dies kann im Zweifelsfall auch eine Verlinkung betreffen. Erforderlich wäre etwa eine Abänderung des Impressums, in dem z.B. die Verlinkung bei Angabe des Urhebers gestattet wird oder alternativ eine Genehmigung.
Zurück zu den Fragen
Wie kann ich Änderungen an meinem Datensatz vornehmen oder melden?
Für die Datenbanken Institutionen und Wettbewerbe können Änderungen selbst vorgenommen werden:
Rufen Sie Ihren Datensatz auf und klicken Sie am Seitenende auf EINTRAG ÄNDERN. Tragen Sie Änderungen und Ergänzungen in das Formular ein und speichern Sie das Formular ab. Die Änderungsmeldung befindet sich danach im Eingangskorb und wird nach Prüfung durch die Redaktion freigegeben.
Für Änderungen bei allen übrigen Datenbanken wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion: dbs@dipf.de
Zurück zu den Fragen
Können Sie bitte einen Link vom Deutschen Bildungsserver auf unsere Seiten einrichten?
Informationen über Ihre Seiten oder Ihre Einrichtung können Sie in die Eintragsformulare eingeben und damit selbst einen Link vom Deutschen Bildungsserver auf Ihre Seiten generieren. Registrieren Sie dort bitte jedes Einzelangebot in einem eigenen Datensatz. Inhaltsverzeichnisse eigener Angebote und Listen mit Verweisen auf andere Quellen kennzeichnen Sie bitte im Feld Ressourcenkategorie als ``Index``. Vergessen Sie bitte nicht, eine fachliche Zuordnung vorzunehmen, da die Abfrage der Datenbank durch die Nutzer häufig über die fachliche Auswahl geschieht.
Zurück zu den Fragen
Gibt es beim Deutschen Bildungsserver Beratung zum Bildungsrecht?
Eine Rechtsberatung kann und darf der Deutsche Bildungsserver nicht durchführen. Wir haben jedoch eine Sammlung von Quellen im Angebot, die bei rechtlichen Fragestellungen weiterhelfen können:
In der Rubrik Bildungsrecht finden Sie Verweise auf von offizieller Seite (Ministerien etc.) zugänglich gemachte Dokumente. Die Rechtsnormendatenbank der Kultusministerkonferenz (KMK) weist die Fundstellen von Rechtsvorschriften nach, die teilweise auch über das Internet zugänglich sind.
Sie können sich auch an die Kultusministerien / Wissenschaftsministerien oder Schulämter wenden.
Zurück zu den Fragen
Wo kann ich eigene Veranstaltungen, Kolloquien, Kongresse, Fortbildungen eintragen?
Zum Eintragen in den Veranstaltungskalender benutzen Sie bitte das Formular: https://eintrag.bildungsserver.de/eintragen.html?kat=vst
Bitte beachten Sie, dass es für Veranstaltungen für die Bereiche Allgemeinbildung, Schule und Berufsbildung einerseits und Bildungsforschung, Bildungspraxis, Bildungsverwaltung und Bildungsgeschichte andererseits keine unterschiedlichen Eintragsformulare mehr gibt. Deshalb sollten Sie bitte nie mehrfach eintragen, da die Einträge alle in der gleichen Datenbank verwaltet werden und unterschiedlich gefilterte Veranstaltungskalender (z.B. nur Veranstaltungen für Lehrer, oder für Ausbilder...) immer auf diese Datenbank zurückgreifen. In die Datenbank werden nur Veranstaltungen (bildungsbezogene Kolloquien, Kongresse, Fortbildungen, Ausstellungen etc. aufgenommen. Studiengänge oder (Zusatz-) Ausbildungen können nicht aufgenommen werden. Längerfristige Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen über das InfoWebWeiterbildung aufgenommen werden.
Zurück zu den Fragen
Können Fort- und Weiterbildungsangebote beim Deutschen Bildungsserver aufgenommen werden?
Für Fort- und Weiterbildungsangebote besteht beim Deutschen Bildungsserver die besondere Möglichkeit, sie in die spezielle Weiterbildungsuchmaschine InfoWeb Weiterbildung (IWWB) zu integrieren.
Das Partnerportal des Deutschen Bildungsservers InfoWebWeiterbildung (IWWB) ist eine Meta-Suchmaschine für Weiterbildungsangebote. D.h. das IWWB erhebt und verwaltet selbst keine Seminardaten, sondern führt eine Metasuche bei den Datenbanken durch, die auf der Homepage des IWWB verzeichnet sind.
Falls Sie Ihre Seminare also im InfoWeb Weiterbildung wiederfinden möchten, empfiehlt es sich, diese bei einer der dort angeführten Datenbanken aufnehmen zu lassen. Das IWWB übernimmt diese dann, sobald ein Abgleich mit der jeweiligen Datenbank durchgeführt wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des IWWB.
Zurück zu den Fragen
Können Sie mir ... per Post zusenden?
Können Sie mir ... vermitteln?
Der Deutsche Bildungsserver ist ein Informationsservice für Internetinformationen zu allen Feldern des Themas Bildung. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir für darüber hinausgehende Anfragen nicht zur Verfügung stehen können. Konkret heißt das, daß wir bei folgenden Anfragen Ihnen NICHT weiterhelfen können:
- rechtliche Auskünfte können nicht erteilt werden
- es können keine Ausbildungs-, Arbeits- oder Studienplätze vermittelt werden
- es kann nicht über die Hochschulzulassung oder Anerkennung von Bildungsabschlüssen entschieden werden
- es können keine Stipendien vergeben werden
- es kann nicht über Bafög-Bezug entschieden werden
- der Deutsche Bildungsserver ist keine (Hoch-)Schule, es werden keine Lehrveranstaltungen abgehalten
- es können keine Broschüren oder anderes schriftliches Informationsmaterial per Post versandt werden.
Zurück zu den Fragen