Thüringen / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport; Thüringen / Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs einschließlich der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Leistungsgewährung durch den öffentlichen Sozial - oder Jugendhilfeträger.
Alle Schüler mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf Bildung. Um zu gewährleisten, dass alle Schüler mit Behinderung dieses Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure - insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter - erforderlich. [...] Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten der in diesem Bereich Verantwortlichen, deren Verhältnis zueinander und die erforderlichen Verfahrensabläufe dar. (DIPF/Orig.).
Schlagwörter
Finanzielle Förderung, Schulbesuch, Schulbegleitung, Schulbegleitende Hilfe, Schüler, Arbeitshilfe, Inklusion, Rechtsgrundlage, Sozialleistung, Finanzierung, Sonderpädagogik, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Integrationshelfer, Jugendhilfe, Bedarfsermittlung, Feststellung, Feststellungsverfahren, Hilfe, Hilfeleistung, Kostenträger, Verfahren, Behinderter, Thüringen,
Quelle | Erfurt: Thüringen. Min. für Bildung, Jugend und Sport (2015), 31 S., URL des Volltextes: https://bildung.thueringen.de/fileadmin/jugend/grundsatzangelegenheiten/2015-11._10_final_arbeitshilfe_sicherstellung_hilfebedarf.pdf |
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Beigaben | Anhang |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | Monographie |