Rechtsfragen bei E-Learning / Digitaler Lehre.
Ein Praxis-Leitfaden von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer. Ãœberarbeitete Fassung:
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Dieser Leitfaden dient dazu, im E-Learning-Bereich tätige Institutionen und Personen über die komplexen urheberrechtlichen Fragen zu informieren. Er richtet sich v. a. an Praktiker, Autoren, Projektleiter und Hochschulmitarbeiter, die - ohne Juristen zu sein - mit der Konzeption und/oder der Verwertung von E-Learning-Material befasst sind. Der Leitfaden erläutert Grundzüge der wichtigsten urheberrechtlichen Aspekte in allgemeinverständlicher Sprache, also z. B. was Gegenstand des Urheberrechts ist, wer welche Rechte genießt, was unter "Open Content", "Open Source" und "Creative Commons" zu verstehen ist, welche Nutzungshandlungen zustimmungspflichtig sind und wofür Nutzungsfreiheiten gelten und was bei der Erstellung von Lizenzverträgen beachtet werden muss. Jeder E-Learning-Entwickler und -Anbieter sollte zumindest über Grundkenntnisse in all diesen Fragen verfügen. Denn: Werden Urheberrechte nicht oder nicht ausreichend beachtet, drohen rechtliche Folgen, die bis zur Unverwertbarkeit des produzierten Lernmaterials führen können. Neben dem Urheberrecht wird kursorisch auf Fragen aus anderen Rechtsgebieten eingegangen, die für E-Learning zwar nicht so bedeutend sind wie das Urheberrecht, im Einzelfall aber durchaus relevant werden können. In Abschnitt IV finden sich daher Ausführungen zu Persönlichkeits- und Markenrechten. Der 5. Abschnitt enthält schließlich eine Literatur- und Linkliste. (Orig.).
Schlagwörter
Digitale Medien, Urheberrecht, Open Educational Resources, E-Learning, Leitfaden, Lizenz,
Quelle | Hamburg: Multimedia Kontor Hamburg (2015), 62 S., URL des Volltextes: https://irights.info/wp-content/uploads/2015/06/Leitfaden_Rechtsfragen-E-Learning_digitale-Lehre-Till_Kreutzer_MMKH_2015.pdf |
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Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | Monographie |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2018/3 |