Schulsozialarbeit

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Unter Schulsozialarbeit wird heute "– vereinfacht formuliert – die engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule verstanden, bei der sozialpädagogische Fachkräfte ganztägig und kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten." (Zitat aus: Speck, Karsten: Bundesweite Informations- und Vernetzungsseite zur Schulsozialarbeit in Deutschland)
Seit 2021 ist die Schulsozialarbeit mit der Novellierung des SGB VIII und Aufnahme des neuen § 13a auf Bundesebene gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.
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