Informationen für Quer- und Seiteneinsteiger*innen
An dieser Stelle sind Portale mit detaillierten Informationen für den Seiten- und Quereinstieg in den Schuldienst zu finden. Seiteneinsteiger*innen haben weder Lehramt studiert noch ein Referendariat abgeschlossen.
Quereinsteiger*innen haben nicht auf Lehramt studiert, im Gegensatz zu Seiteneinsteigern besteht bei ihnen aber die Pflicht eines Referendariats. Die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten sind je nach Bundesland verschieden.
Bundesländer:
Baden-Württemberg
Seiteneinstieg / Quereinstieg Lehramt & Schuldienst in Baden-Württemberg (BW)
Beim Seiteneinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen eintreten. Mit dem Erwerb des Zweiten Staatsexamens am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die Lehrereinstellungsverfahren offen. Das [...]
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Bayern
Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Berlin
Berlin - Hinweise zur Direkt-Einstellung sogenannter Quereinsteiger
Aufgrund des steigenden Bedarfes an Lehrkräften im Berliner Schuldienst werden verstärkt Bewerber/innen ohne Staatsexamen eingestellt. Dies betrifft die Bereiche, in denen keine ausreichende Anzahl von Bewerbungen mit entsprechender Qualifikation (1. und 2. Staatsexamen) vorhanden ist.
Dokument von: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
Bremen
Bremen - Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst
Hier finden Sie Informationen des Landesinstituts für Schule in Bremen zum Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst.
Brandenburg
Brandenburg - Informationen für Seiteneinsteiger
In Brandenburg gibt es im Falle des Bedarfs und aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsbefähigung bereits seit 1996 die Möglichkeit, sog. Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst des Landes, vornehmlich für den beruflichen Bereich aufzunehmen. Bisher wurden ca. 150 Seiteneinsteiger qualifiziert. Mit In-Kraft-Treten des Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) 1999 zuletzt [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Hamburg
Informationen für Quereinsteiger/Seiteneinsteiger in Hamburg
Die grundständige Ausbildung ist der vorrangige Weg, qualifiziertes Erziehungs- und Unterrichtshandeln zu lernen und auszuüben. Daneben gibt es zurzeit auch Möglichkeiten, mit einer anderen Biografie in spezifischen Fachrichtungen, in denen nicht genügend grundständig ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, Lehrerin oder Lehrer an berufsbildenden Schulen und Gymnasien in Hamburg zu [...]
Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Hessen
Quereinstieg in den hessischen Schuldienst
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst schreiben die Staatlichen Schulämter in einigen Berufsfeldern und Mangelfächern Stellen für den Quereinstieg aus. Einstellungsvoraussetzung ist in jedem Fall ein universitärer Studienabschluss im genannten Berufsfeld bzw. Fach.
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Seiteneinstieg in den Schuldienst Mecklenburg Vorpommern (MV)
Voraussetzung für den sogenannten Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern ist die fachliche Qualifikation.Auch wer mit seiner Ausbildung und seiner Berufserfahrung die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann – unter engen Voraussetzungen – als Lehrkraft arbeiten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ein. In [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersachsen - Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst
n einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen besteht in Niedersachsen ein Bedarf an Lehrkräften, der unter Umständen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung gedeckt werden kann.Sofern niedersäc hsische Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Besetzung einer Stelle finden, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Master of Education eingestellt werden. [...]
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen - Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Den Seiteneinstieg gibt es in Nordrhein-Westfalen an allen Schulformen außer der Förderschule. In den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamtschule Klasse 5-10) und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule Klasse 11-13, Berufskolleg) ist der Seiteneinstieg in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. In der Grundschule ist der Seiteneinstieg nur für die Fächer Kunst, [...]
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz - Quereinstieg/Seiteneinstieg in den Lehrberuf
Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen auch ohne Lehramtsausbildung. Auf den Seiten des [...]
Dokument von: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Saarland
Lehrkräftebildung im Saarland
Informationen zum Studiunm auf Lehramt.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Sachsen
Informationen für Seiteneinsteiger in Sachsen
Hier gibt es allgemeine Informationen zum Seiteneinstieg in den sächsischen Schuldienst sowie zu aktuellen Einstellungsperspektiven.
Dokument von: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sachsen-Anhalt
Seiteneinsteiger in Sachsen-Anhalt
Auf diesem Portal finden Sie alle Informationen zum Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt. Für den Seiteneinstieg können Bewerber/-innen berücksichtigt werden, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, welches an einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Hochschule mit einem Master, Diplom oder Magister oder an einer Universität, Fachhochschule [...]
Schleswig-Holstein
Quer-, Seiten- und Direkteinstieg in den Lehrerberuf in Schleswig-Holstein
Auch wer nicht auf Lehramt studiert, aber ein universitäres Diplom, einen Master oder einen Magister hat, kann sich in Schleswig-Holstein bei dringendem Bedarf über einen Quer- oder Seiteneinstieg für den Lehrerberuf qualifizieren.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Thüringen
Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst
Absolventinnen und Absolventen von Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen, die im In- oder Ausland einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht ein Lehramt zum Ziel hatte oder die im Ausland keine vollständig abgeschlossene Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer erworben haben, können in Thüringen beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen als sogenannte Seiteneinsteiger in die [...]
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Seiteneinstieg in den Thüringer Schuldienst: Mehr Info
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