Niedersachsen - Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst
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In Bedarfsfällen können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Einstellungsvoraussetzungen sind: Diplom oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach abgeschlossenem Studium an einer Universität, nicht an einer Fachhochschule, und die Möglichkeit der Zuordnung zu einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach (z.B. Elektrotechnik und Physik).
Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Niedersachsen, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, NIEDERSACHSEN, LEHRERBILDUNG, LEHRER, LEHRAMT, LEHRAMTSSTUDIUM, LEHRBEFAEHIGUNG, SEITENEINSTEIGER, BEWERBUNG, VORBEREITUNGSDIENST, REFERENDARIAT, ZWEITES STAATSEXAMEN, Quereinstieg,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Niedersächsisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Bezugs- und Nutzungsbedingungen | Acrobat-Reader |
Gehört zu URL |
https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de |
Zuletzt geändert am | 17.02.2020 |