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Sächsisches Schulgesetz: Das Schulgesetz in Sachsen

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Das Schulgesetz regelt die Bildungs- und Erziehungsgrundsätze in Sachsen. Der § 4c beinhaltet Regelungen zur Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Möglichkeiten eines inklusiven Unterrichts.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sachsen, Gesetz, Gesetzgebung, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Sonderpädagogischer Förderbedarf,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Sächsische Staatskanzlei;
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://www.revosax.sachsen.de/‌
Zuletzt geändert am 18.08.2021

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