Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien werden die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ganztagsförderung in den Schulferien für Länder und Kommunen erweitert. Ab dem 1. August 2026 tritt stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit ist in den Zeiten der Schulferien daher von besonderer Bedeutung.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Jugendschutz
außerschulische Jugendarbeit
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Deutschland, Ganztagsbetreuung, Gesetz, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Rechtsanspruch, Schulferien,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Erstellt am | 29.03.2026 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://www.bmbfsfj.bund.de/ |
| Zuletzt geändert am | 13.04.2026 |