Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung
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Die Website des Deutschen Studierendenwerkes (DSW) erläutert die gesetzliche Verankerung der Nachteilsausgleiche im Studium. Dieses sichert Recht auf einen Nachteilsausgleich sichert. Dabei wird sich sowohl auf das Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20) sowie auf das Hochschulrahmengesetz, die Landeshochschulgesetze, die Prüfungsordnungen und die UN-Behindertenrechtskonvention berufen.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Ausbildung, Studium, Beruf und Behinderung
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Schlagwörter
Behinderung, Hochschule, Nachteilsausgleich, Studium, Inklusion,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Studierendenwerk, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, dsw@studierendenwerke.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.studierendenwerke.de |
Zuletzt geändert am | 16.10.2025 |