Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung
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Die Website des Deutschen Studierendenwerkes (DSW) erläutert die gesetzliche Verankerung der Nachteilsausgleiche im Studium. Dabei wird sich sowohl auf das Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20) sowie auf das Hochschulrahmengesetz, die Landeshochschulgesetze, die Prüfungsordnungen und die UN-Behindertenrechtskonvention berufen.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Ausbildung, Studium, Beruf und Behinderung
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Studium
Schlagwörter
Behinderung, Hochschule, Nachteilsausgleich, Studium, Inklusion,
| Bildungsbereich | Hochschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Studierendenwerk, Monbijouplatz 11, 10178 Berlin, dsw@studierendenwerke.de |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.studierendenwerke.de |
| Zuletzt geändert am | 17.10.2025 |