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Smartphone-Schutzzonen an allen öffentlichen Schulen in Hessen

h t t p s : / / k u l t u s . h e s s e n . d e / s m a r t p h o n e - s c h u t z z o n e nExterner Link

Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt Hessen flächendeckend Smartphone-Schutzzonen an allen öffentlichen Schulen ein – mit klaren Regeln für Privatsphäre, Gemeinschaft, Konzentration und digitales Lernen. Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Für wen und unter welchen Bedingungen sind mobile Geräte verboten oder erlaubt? Welche Ausnahmen gelten im Schulalltag (z. B. Unterricht, medizinische Gründe), wie wird mit Verstößen umgegangen und welche Übergangsfristen gelten?

Dokument von: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hessen, Handreichung, Regelung, Schule, Smartphone, Verbot, Handy, Handyverbot,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌kultus.hessen.de
Zuletzt geändert am 29.09.2025

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