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Handynutzung an Schulen in Bayern

h t t p s : / / w w w . k m . b a y e r n . d e / g e s t a l t e n / d i g i t a l i s i e r u n g / m e d i e n e r z i e h u n g / p r i v a t e - h a n d y n u t z u n gExterner Link

Seit 2022 gibt das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) den Schulen einen klaren Rahmen, während es den Schulen gleichzeitig die notwendige Flexibilität lässt, um individuelle, pädagogisch sinnvolle Lösungen vor Ort zu gestalten. An Grundschulen sowie den Grundschulstufen an Förderschulen ist die private Handnutzung generell ausgeschlossen, denn im Grundschulbereich ist die pädagogische Begleitung bei der Nutzung digitaler Geräte besonders zentral. An weiterführenden sowie beruflichen Schulen entscheiden die Schulen selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort, ob und in welcher Form sie die private Handynutzung außerhalb des Unterrichts erlauben. Damit sind auch differenzierte Regelungen innerhalb einer Schule (Jahrgangsstufen, Nutzungsorte, Nutzungszeiten) möglich. Gibt sich eine Schule keine schuleigene Nutzungsordnung, gilt grundsätzlich ein „Handyverbot“. Für die Entwicklung dieser schuleigenen Regelungen steht ein umfassendes Informations- und Unterstützungsportfolio bereit. Hier finden sich auch konkrete Beispiele, die im Rahmen des Schulversuchs „Private Handynutzung an Schulen“ entwickelt und erfolgreich erprobt wurden.

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Gesetz, Grundschule, Regelung, Schule, Smartphone, Unterricht, Handy, Handynutzung, Förderschule,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus;
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.km.bayern.de
Zuletzt geändert am 25.09.2025

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