Institut für Menschenrechte: Recht auf Bildung
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Bildung ist ein Menschenrecht. Das Recht auf Bildung ist bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 enthalten und wird in verschiedenen späteren Menschenrechtskonventionen aufgegriffen und ausdifferenziert. Dabei beziehen sich menschenrechtliche Vorgaben für Bildung sowohl auf die Rahmenbedingungen als auch auf Bildungsinhalte und -ziele. Zitiert werden unterschiedliche Menschenrechtsdokumente, in denen das Recht auf Bildung beschrieben ist und es wird erläutert, wie deren Umsetzung überprüft wird. Auf Publikationen zum Thema wird verwiesen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildung, Menschenrechte, Recht auf Bildung, Rechtsgrundlage, Vereinte Nationen, UN-Sonderberichterstattung,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Institut für Menscherechte, Jana Kind, kind@institut-fuer-menschenrechte.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/ |
Zuletzt geändert am | 18.06.2025 |