Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2022.
Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ... erfolgt eine stärkere Fokussierung auf die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, indem seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können, neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich solche zur Weiterentwicklung der qualitativen Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung sein dürfen. Im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes werden somit künftig keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich werden die Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Gesetz, Kindertagesbetreuung, Qualität, Qualitätsentwicklung,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | bgbl@bundesanzeiger.de |
Erstellt am | 01.01.2023 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav |
Zuletzt geändert am | 03.01.2023 |