Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Barrierefreiheit, Behinderter, Behinderung, Benutzung, Design, Dienstleistung, Gestaltung, Gleichstellungsgesetz, Informations- und Kommunikationsmedien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Informationsangebot, Kommunikationstechnik, Internet, Öffentlicher Sektor, Verordnung, Verständlichkeit, Verwaltung, Website, Zugang,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz, kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de |
Zuletzt geändert am | 12.03.2021 |