Einschulungsstichtag in Baden-Württemberg
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Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Einschulungsalter, Kind, Schulanfang, Schuleignung, Stichtag, Schulfähigkeit,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://km.baden-wuerttemberg.de/ |
| Zuletzt geändert am | 24.11.2025 |