Einschulung 2021/2022 und 2022/2023 in Baden-Württemberg
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Der Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 erfolgt die Umstellung schrittweise auf den 30. Juni: Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wurde, im Jahr darauf (2021/2022) ist es der 31. Juli und wiederum ein Jahr später (2022/2023) der 30. Juni.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. (Stand: September 2020)
Die Seite informiert über die Stichtagsregelung, die Vorverlegung des Einschulungsstichtags und die Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Einschulungsalter, Schulanfang, Stichtag,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://km-bw.de/ |
Zuletzt geändert am | 27.04.2022 |