Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen in Deutschland - Informationen der KMK
Die Kultusministerkonferenz informiert über Rechtsgrundlagen und Verfahren der Anerkennung im Hochschulbereich in Bezug auf ausländische Qualifikationen. Grundlagen sind einerseits Europäische Konvention und Lissabon-Konvention, gegebenenfalls Äquivalenzabkommen mit einzelnen Staaten. Gegenstand sind der Hochschulzugang zu grundständigen und weiterführenden Studien, Anrechnung von Leistungen und das Führen ausländischer Hochschulgrade.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
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      Berufliche Bildung 
 Berufliche Bildung allgemein 
 Mobilität, Austausch            
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      Bildungswesen allgemein 
 Europa und Internationales            
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      Hochschule 
 _Hochschulwesen allgemein 
 Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch            
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      _Bildung weltweit 
 Schulbildung            
	 
Schlagwörter
Europa, Abschluss, Akademischer Austausch, Anerkennung, Austausch, Diplom, Hochschulabschluss, Internationaler Austausch, Mobilität,
| Bildungsbereich | Hochschule | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz KMK | 
| Erstellt am | 01.04.2012 | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.kmk.org | 
      
| Zuletzt geändert am | 14.03.2022 |