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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet zum 1. August 2026

Das Foto zeigt zwei Grundschüler*innen in Nahaufnahme, im Vordergrund Buntstifte.
Bildrechte: klimkin / Pixabay

Ab dem neuen Schuljahr haben Kinder der ersten Klassenstufe ein Recht auf ganztägige Förderung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

Wir informieren zum Ausbau der Ganztagsbetreuung und deren Qualitätssicherung. Die wichtigsten Webseiten der Bundesländer stehen gebündelt für Sie bereit. Und wir geben einen Überblick zu Konzepten, Unterrichtsideen und Materialien für die Ganztagsschule. Entdecken Sie außerdem auf unserer Übersichtsseite Projekte, Podcasts und Beiträge rund um den Ganztag.

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