Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet zum 1. August 2026
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Ab dem neuen Schuljahr haben Kinder der ersten Klassenstufe ein Recht auf ganztägige Förderung. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.
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