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Das parteipolitische Neutralitätsgebot in der Schule

Interview mit Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte

Wie neutral müssen Lehrkräfte sein? Und wo endet das Neutralitätsgebot zugunsten des demokratischen Bildungsauftrags? In dieser Folge von Bildung auf die Ohren spricht Christine Schumann mit Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte über das parteipolitische Neutralitätsgebot in der Schule. Im Fokus stehen die Fragen, welche Vorgaben sich aus Grundgesetz und Menschenrechten für Lehrkräfte ergeben, welche Rolle politische Bildung und Demokratiebildung spielen und warum Schule nicht wertneutral sein kann.

Außerdem geht es um den Beutelsbacher Konsens, den Umgang mit rechtsextremen Positionen im Unterricht sowie die Herausforderungen, vor denen Schulen und Lehrkräfte angesichts zunehmender politischer Polarisierung stehen. Eine spannende Folge für alle, die sich mit Neutralität, Demokratiebildung, politischer Bildung und dem Bildungsauftrag der Schule auseinandersetzen.

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Schlagwörter

Deutschland, Demokratische Bildung, Lehrer, Neutralität (Pol), Politische Bildung, Schule, Neutralitätsgebot,

Art des Podcasts Best Practice
Autor des Podcasts Christine Schumann
Bildungsbereich Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Laufzeit 00:11:55
Tag der Aufnahme 21.09.2026
Rechte CC-by-sa, Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Letzte Änderung am 2026-09-21 11:35:14

Lesefassung

(transkribiert mithilfe von KI)

Guten Tag und herzlich willkommen bei Bildung auf die Ohren, dem Podcast des Deutschen Bildungsservers. Mein Name ist Christine Schumann.
In der heutigen Folge geht es um Neutralität in der Bildung. Ein Thema, das angesichts der parteipolitischen Verwerfungen in einigen Bundesländern viele Lehrerinnen und Lehrer, aber auch pädagogische Fachkräfte an außerschulischen Bildungseinrichtungen zunehmend beschäftigen dürfte.

Wie neutral müssen Lehrkräfte sein? Und wo endet Neutralität zugunsten des demokratischen Bildungsauftrags? Und was hat es eigentlich mit dem Neutralitätsgebot in der Bildung genau auf sich? Darüber spreche ich heute mit Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Er hat bereits 2019 eine Publikation verfasst mit dem Titel „Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“ In dieser Publikation beschäftigt er sich mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot vor dem Hintergrund des Grundgesetzes und den allgemeinen Menschenrechten. 

Schön, dass Sie die Zeit für dieses Interview gefunden haben, lieber Herr Cremer.

Hendrik Cremer: Sehr gerne.

Ich fange gleich mal mit der ersten Frage an: Was ist das parteipolitische Neutralitätsgebot und wie ist es in der Bildung zu verstehen?

Hendrik Cremer: Das parteipolitische Neutralitätsgebot ist zunächst einmal eng verknüpft mit dem Sachlichkeitsgebot. Das heißt, Parteien sind sachlich zu thematisieren, aber das ist im Grunde nicht der Rede wert, da das Sachlichkeitsgebot im Bereich der Bildung grundsätzlich gilt für alle Bereiche. Das ist also selbstverständlich. Das parteipolitische Neutralitätsgebot hat insofern Bedeutung, als es etwa Lehrkräften untersagt ist, Schülerinnen und Schüler zur Wahl einer bestimmten Partei aufzurufen. Aber auch das sollte selbstverständlich sein.

Warum heute so viel über das Neutralitätsgebot im Bereich der Bildung gesprochen wird, hat einen ganz bestimmten Grund: Ganz einfach gesagt, es ist das Agieren der AfD, das Wirkung zeigt.  Die AfD fordert eine neutrale Schule. Diese Strategie verfolgt sie schon seit Jahren.
Bereits 2018 hat sie erstmals verkündet, dass sie sogenannte Meldeportale einrichten würde.  Damit hat die AfD Eltern sowie Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Lehrkräfte zu melden, wenn diese sich nicht neutral verhielten. Es liegt also auf der Hand, was die AfD damit beabsichtigt: Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern sollen sich melden, etwa beim Schulamt, wenn Lehrkräfte die AfD kritisch thematisieren.

Seit Jahren übt die AfD immer wieder Druck auf Schulen und Lehrkräfte aus. Das geschieht etwa auch dadurch, dass sie in Landtagen das Instrument der Anfrage an die Landesregierung nutzen und Fragen zu einer Schule stellt, die sich kritisch mit der AfD befasst. Also es gibt unterschiedliche Mittel, mit denen die AfD in dem Feld agiert. Sie rückt vor allen Dingen auch Schulen in den Fokus und setzt sie damit öffentlich unter Druck.

Welche Vorgaben und Maßstäbe ergeben sich denn aus unserem Grundgesetz und den Menschenrechten in der Bildung in diesem Zusammenhang?

Hendrik Cremer: Zunächst möchte ich betonen, dass das Grundgesetz und die darin verankerten Menschenrechte im Bereich der Bildung von zentraler Bedeutung sind. Sie bilden das Fundament und das betrifft zunächst die Vermittlung von Inhalten. Es geht hier um die Vermittlung von Normen und Werten, wobei die Garantie der Menschenwürde für jeden Menschen eine ganz zentrale Rolle spielt. Diese Garantie ist in Artikel Absatz 1 Grundgesetz verankert. Sie bildet den Ausgangspunkt des Grundgesetzes und der Menschenrechte. Sie ist also von zentraler Bedeutung.

Und es geht bei der Vermittlung von Inhalten auch um die Vermittlung von ganz zentralen Prinzipien wie dem Rechtsstaatsprinzip und der Demokratie. Es geht also auch um die Vermittlung der Bedeutung dieser Prinzipien als historische Errungenschaften und insbesondere auch um die Freiheit, die damit verbunden ist. Und zum Bildungsauftrag gehört auch Gefahren für die freiheitlich-rechtstaatliche Demokratie zu thematisieren und dazu gehört selbstverständlich auch der Rechtsextremismus. Und dieser ist auch dann und sogar erst recht zu thematisieren, wenn er in die Parlamente einzieht.

Und ja, es gehört damit auch zum Bildungsauftrag der Gegenwart, die AfD kritisch und auch als Gefahr für die freiheitlich rechtsstaatliche Demokratie zu thematisieren.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit dem Beutelsbacher Konsens? Das ist ein weiteres Schlagwort, das in dem Zusammenhang oft genannt wird.

Hendrik Cremer: Ja, hier kommt immer wieder auch der Vorwurf der AfD, der Indoktrination, die in den Schulen stattfindet. Und dieser Vorwurf der AfD läuft  ins Leere. Der Beutelsbacher Konsens ist im Lichte des Grundgesetzes auszulegen und Bildung ist keineswegs neutral und insbesondere nicht wertneutral. Sie basiert vielmehr auf den Normen und Werten des Grundgesetzes.  Und der Bildungsauftrag verlangt aus den bereits genannten Gründen eine kritische Befassung mit Rechtsextremismus und daher eben auch mit der AfD. 
Das hat mit Indoktrination nicht zu tun. Es ist vielmehr unzulässig, rassistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Positionen im Unterricht als gleichberechtigte, legitime Positionen zu behandeln. Auch wenn solche Positionen von Parteien vertreten werden, die in den Parlamenten sitzen. Solche Positionen richten sich gegen die Menschenwürde-Garantie als absoluten Kern der Verfassung. Und diese Garantie kann durch Parteien nicht zur Disposition gestellt werden.

"Bildung ist nicht wertneutral. Sie basiert vielmehr auf den Normen und Werten des Grundgesetzes."

Das sind klare und deutliche Worte und Einschätzungen. Was bedeuten die Vorgaben, die sich jetzt aus dem Grundgesetz ergeben, konkret für Lehrkräfte und Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise Schulamt oder Schulaufsicht?

Hendrik Cremer: Lehrkräfte haben diese Vorgaben zu beachten, mit Leben zu füllen. Und sie haben etwa auch einzuschreiten, wenn Schülerinnen und Schüler etwa rassistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Äußerungen tätigen. Solche Äußerungen dürfen nicht einfach stehen bleiben. Und das gilt nicht nur im Klassenzimmer, sondern etwa auch auf dem Schulhof. Schulamt und Aufsichtsbehörden haben insofern dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorgaben Beachtung finden. Und gegebenenfalls hat eben das Schulamt auch die Schulen darin zu unterstützen.

Jetzt gibt es angesichts der Landtagswahlen die Befürchtung, dass mit dem Erstarken der AfD der Druck auf Lehrkräfte steigt. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Hendrik Cremer: Also ich nehme im Grunde schon sehr lange große Unsicherheiten war durch den Druck, den die AfD auf das Bildungssystem ausübt. Und je stärker die AfD wird, desto größer wird hier auch der Druck.

Ich möchte allerdings auch betonen an dieser Stelle, dass es sehr viele Schulen gibt, die sich nicht einschüchtern lassen. Es gibt zahlreiche Schulen und Lehrkräfte, die den Bildungsauftrag wahrnehmen, Aufklärungsarbeit leisten und im Unterricht verdeutlichen, warum die AfD eine Gefahr für die freiheitlich-rechtstaatliche Demokratie und das gewaltfreie Zusammenleben in diesem Land darstellt.  Wichtig ist, dass Schulen bei Bedarf Unterstützung erfahren. Es ist wichtig, dass sie im Fall von Kritik oder Anfeindungen Rückendeckung erfahren durch das Schulamt oder gegebenenfalls auch durch das jeweilige Bildungsministerium.

Welchen Rat können Sie Schulen und Lehrkräften geben, wenn sie sich in solchen Auseinandersetzungen befinden?

Hendrik Cremer:  An erster Stelle sehe ich hier die Schulleitungen. Sie sind an erster Stelle gefragt. Es braucht im ganzen Feld auch Prozesse in den Schulen, die bestenfalls Schulleitungen anstoßen. Sie können auch von Lehrkräften initiiert werden. Und wichtig ist, dass solche Prozesse stattfinden, dass Raum geschaffen wird, in dem Lehrkräfte zusammenkommen können, sich vergewissern können, sich gegenseitig stärken.
Und zwar auch mit Blick auf das Auftreten Eltern gegenüber, die möglicherweise sich beschweren, etwa wenn in der Schule die AfD kritisch thematisiert wird. Es ist also wichtig, sich auf solche Dinge vorzubereiten und das abzustimmen. Und nicht, dass das etwa eine Aufgabe einzelner Lehrkräfte bleibt.

Es kann auch Sinn machen, sich nach Hilfsangeboten zu erkundigen. Es gibt zivilgesellschaftliche Akteure, die in dem Feld professionelle Beratung und Hilfe bieten können. Also hier könnte man auch gucken und recherchieren, was es etwa in der Nähe auch gibt oder welche Organisationen auch vor Ort auch Hilfe leisten können. An so einem Prozess werden sich möglicherweise nicht alle Lehrkräfte aktiv beteiligen. Aber das sollte eben kein Grund sein, einen solchen Prozess nicht anzugehen, nicht anzustoßen.

Je nach Situation könnte es für Lehrkräfte auch sinnvoll sein, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Also sollte die AfD etwa in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen, wird sie noch stärker versuchen, eine kritische Befassung mit ihr und mit ihrem Gedankengut zu untersagen. Um sich hiergegen zu wehren, könnte eine Rechtsschutzversicherung möglicherweise hilfreich sein, vielleicht auch auf der psychologischen Ebene. Das wäre vielleicht für Einzelne überlegenswert, darüber nachzudenken.

Lehrkräfte und Schulleitungen müssen sich gegenseitig stärken und über die eigene Schule hinaus vernetzen.

Wichtig ist und bleibt aus meiner Sicht, dass sich Lehrkräfte vernetzen, dass sich Lehrkräfte gegenseitig stärken, nicht nur in der eigenen Schule, sondern auch darüber hinaus. Und das wäre auch eine Empfehlung an Schulleitungen, dass auch sie sich vernetzen und gegenseitig stärken, weil es doch tatsächlich eine sehr, sehr große Herausforderung ist, mit der wir hier konfrontiert sind. Und insofern glaube ich, kann das auch sehr hilfreich und sehr nützlich sein.

Wichtig ist, dass sich Lehrkräfte das erforderliche Wissen in dem Feld aneignen. Sie müssen wissen, dass die AfD versucht, den auf dem Grundgesetz basierenden Bildungsauftrag auszuhöhlen. Das ist ihr Ziel.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Cremer.

Ich danke Ihnen ebenfalls, Frau Schumann.

Die Publikation und viele weitere wichtige Informationen zum Thema Neutralität von Lehrkräften finden Sie, liebe Hörerinnen und Hörer, im Episodentext dieser Podcast-Folge und natürlich im Dossier des Deutschen Bildungsservers; es heißt „Politische Neutralität bei Lehrkräften. Schule zwischen Neutralität und demokratischer Verantwortung.“

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