Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
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Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Paragraph 4, Absatz 11 und Paragraph 5 regelen inklusive Beschulung und gemeinsamen Unterricht.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Bildungsrecht, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesregierung Schleswig-Holstein | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/schulrecht-von-a-bis-z/schulrecht-von-a-bis-z_node.html | 
| Zuletzt geändert am | 16.01.2023 | 
 
      
		 
		 
		 
		 
     
                 
      
       
 
  
	