Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
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Das Hamburgische Schulgesetz enthält die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Gestaltung von Unterricht und Erziehung; Aufbau des Schulwesens; Schulverhältnis; Schulverfassung; Schulverwaltung; Gemeinsame Bestimmungen; Übergangs- und Schlußvorschriften. Paragraph 12 regelt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler.
Dokument von: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hamburg, Inklusion, Schulgesetz, HAMBURG, BILDUNGSGESETZGEBUNG, SCHULGESETZ, SCHULWESEN, Gemeinsamer Unterricht,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/start-56622 |
| Zuletzt geändert am | 25.10.2024 |