Eckpunkte der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz
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Die Bundesregierung hat Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen: Kinder unter 13 Jahren sollen keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden. ... Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will. (BMBFSFJ, 14.08.2026)
Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Erziehende in Kindertagesbetreuung
Eltern, Familie
Kinder und Internet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Methoden und Handlungsfelder
Digitale Medien / Medienpädagogik
Schlagwörter
Deutschland, Altersbestimmung, Digitale Medien, Jugendgefährdung, Jugendschutz, Kinderschutz, Risiko, Teilhabe, soziale Medien, Jugendmedienschutz,
| Bildungsbereich | kein spezifischer |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Erstellt am | 14.10.2026 |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/bundesregierung-beschliesst-eckpunkte-fuer-kinder-und-jugendmedienschutz-295778 |
| Zuletzt geändert am | 14.10.2026 |