Anmeldung an der Grundschule in Thüringen
[ Anmeldung an der Grundschule in ThüringenLink defekt? Bitte melden! ]
Schulpflichtig sind alle Kinder in Thüringen, die zum 1. August sechs Jahre alt sind. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt an einer Grund- oder Gemeinschaftsschule.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Einschulungsalter, Kind, Schulanfang, Schulanmeldung, Stichtag,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Staatliches Schulamt Nordthüringen |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://schulamt.thueringen.de/ |
| Zuletzt geändert am | 25.09.2026 |