Anmeldung an der Grundschule in Thüringen
[ Anmeldung an der Grundschule in ThüringenLink defekt? Bitte melden! ]
Schulpflichtig sind alle Kinder in Thüringen, die zum 1. August sechs Jahre alt sind. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt ausschließlich an einer Grund- oder Gemeinschaftsschule. Für jede Grundschule hat der Schulträger einen abgegrenzten Schulbezirk festgelegt. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schülers/ der Schülerin liegt. Dort erfolgt die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Thüringen, Einschulungsalter, Kind, Schulanfang, Schulanmeldung, Stichtag,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Staatliches Schulamt Nordthüringen |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://schulamt.thueringen.de/ |
| Zuletzt geändert am | 10.09.2026 |