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Allgemeine Informationen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

h t t p s : / / w a h l e n . s a c h s e n - a n h a l t . d e / z u - d e n - w a h l e n / a l l g e m e i n e - i n f o r m a t i o n e n - z u r - l a n d t a g s w a h lExterner Link

Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt. Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk. Unter der Wahlberechtigung versteht man die Befugnis, sein Wahlrecht aktiv auszuüben, d. h. wählen zu dürfen. Diese Wahlberechtigung wird durch das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend der Landesverfassung konkretisiert.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Sachsen-Anhalt, Landtag, Landtagswahl, Wahl, Wahlsystem,

Bildungsbereich kein spezifischer
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌sachsen-anhalt.de
Zuletzt geändert am 17.07.2026

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