Allgemeine Informationen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
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Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl gewählt. Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt. Die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften bzw. Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Etwa maximal 2 500 Einwohner bilden einen Wahlbezirk. Unter der Wahlberechtigung versteht man die Befugnis, sein Wahlrecht aktiv auszuüben, d. h. wählen zu dürfen. Diese Wahlberechtigung wird durch das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend der Landesverfassung konkretisiert.
Fach, Sachgebiet
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Sozialkunde
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politisches System Deutschlands
Schlagwörter
| Bildungsbereich | kein spezifischer |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://sachsen-anhalt.de |
| Zuletzt geändert am | 17.07.2026 |