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Das Startchancen-Programm des BMBFSFJ

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Das Startchancen-Programm ist das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bund und Länder investieren dafür zusammen rund 20 Milliarden Euro in zehn Jahren. Gut 4000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden mit dem Startchancen-Programm gezielt gefördert. 

Nationale und internationale Studienergebnisse zeigen: In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Ein hoher Anteil junger Menschen verlässt die Schule ohne die nötigen Kompetenzen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Dabei geht es nicht einfach nur um eine Förderung der unmittelbar am Programm beteiligten Schulen, sondern auch um systemische Veränderungen und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens insgesamt.

Das Startchancen-Programm wurde zum Schuljahr 2024/25 mit einer Laufzeit von zehn Jahren eingeführt. Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Ziel ist es, dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind. Die Gelder werden deshalb bedarfsgerecht an gut 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler verteilt. Insgesamt werden über eine Million Schülerinnen und Schüler von der Förderung profitieren.

Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bildungschance, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Programm, Unterstützung, Startchancen-Programm,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.bmbfsfj.bund.de
Zuletzt geändert am 09.03.2026

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