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Empfehlung zur Nutzung von Smartphones und Tablets und weiteren digitalen Geräten in Mecklenburg-Vorpommern

h t t p s : / / w w w . b i l d u n g - m v . d e / u n t e r r i c h t / d i g i t a l i s i e r u n g / n u t z u n g s e m p f e h l u n g - d i g i t a l e - g e r a e t e /Externer Link

In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. In den Klassen 1 bis 6 ist die Nutzung privater Smartphones während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln. In den Klassen 7 bis 9 ist die Nutzung privater Smartphones während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Auch hier wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln. In den Klassen 10 bis 12 kann die Nutzung privater Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Empfehlung, Grundschule, Schule, Sekundarbereich, Smartphone, Unterricht, Handy, Handynutzung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.bildung-mv.de
Zuletzt geändert am 25.09.2025

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