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Ausschalten, wegpacken: Klare Rechtsgrundlage zu privaten Handys an Grund- und Förderschulen in Brandenburg

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Handys und andere private digitale Endgeräte gehören im Unterricht nicht auf den Schultisch. Sie sind auszuschalten und wegzupacken – dafür schafft das Bildungsministerium nach Beratung mit dem Landesschulbeirat klare Regelungen in Grund- und Förderschulen: Private digitale Endgeräte – z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablet-PCs – müssen künftig während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden. Diese neue Regelung wird ab dem Schuljahr 2025/26 für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen gelten. Lehrerinnen und Lehrer sollen aber in speziellen Fällen die Nutzung privater digitaler Endgeräte gestatten dürfen, wenn sie dies für den Unterricht für erforderlich und sinnvoll halten. Ebenso soll dies für medizinisch notwendige Zwecke möglich sein, zum Beispiel zur Nutzung von Diabetes-Apps oder zum Ausgleich von Handicaps.

Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Brandenburg, Grundschule, Schule, Smartphone, Unterricht, Förderschule, Handy, Handynutzung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌mbjs.brandenburg.de
Zuletzt geändert am 25.09.2025

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