Ausschalten, wegpacken: Klare Rechtsgrundlage zu privaten Handys an Grund- und Förderschulen in Brandenburg
Handys und andere private digitale Endgeräte gehören im Unterricht nicht auf den Schultisch. Sie sind auszuschalten und wegzupacken – dafür schafft das Bildungsministerium nach Beratung mit dem Landesschulbeirat klare Regelungen in Grund- und Förderschulen: Private digitale Endgeräte – z.B. Smartphones, Smartwatches, Tablet-PCs – müssen künftig während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden. Diese neue Regelung wird ab dem Schuljahr 2025/26 für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen gelten. Lehrerinnen und Lehrer sollen aber in speziellen Fällen die Nutzung privater digitaler Endgeräte gestatten dürfen, wenn sie dies für den Unterricht für erforderlich und sinnvoll halten. Ebenso soll dies für medizinisch notwendige Zwecke möglich sein, zum Beispiel zur Nutzung von Diabetes-Apps oder zum Ausgleich von Handicaps.
Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Brandenburg, Grundschule, Schule, Smartphone, Unterricht, Förderschule, Handy, Handynutzung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://mbjs.brandenburg.de |
Zuletzt geändert am | 25.09.2025 |