Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen“
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Infolge der Digitalisierung der Arbeitswelt und der Folgewirkungen der Corona-Pandemie hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung verabschiedet, die die duale Berufsausbildung in Präsenz durch planmäßiges „Mobiles Ausbilden und Lernen“ ergänzt. In der Empfehlung betont der BIBB-Hauptausschuss, dass die duale Berufsausbildung auch weiterhin unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen grundsätzlich in Präsenz stattfinden solle. Dies könne aber durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens unmittelbar und gut unterstützt werden. Eine Pflicht des Betriebes, mobile Ausbildung anzubieten, und einen Anspruch der Auszubildenden auf mobile Ausbildung gebe es jedoch nicht. (06/23)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Berufsausbildung, Duales Ausbildungssystem, duale Berufsausbildung, duale Ausbildung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | büro Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung; bueroh@bibb.de |
Erstellt am | 20.06.2023 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Entnommen aus | Bundesanzeiger, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, BAnz AT 14.07.2023 |
Technische Anforderungen | PDF Reader |
Zuletzt geändert am | 28.07.2023 |